Die Stadt Böblingen hat Strafanzeige gegen die AfD-Gemeinderätin Angelika Brotschi gestellt. Auf ihrem Diensthandy soll als Klingelton ein Tonfragment aus der Sportpalast-Rede von Joseph Goebbels gespeichert sein, in dem der NS-Propagandaminister im Februar 1943 die Frage „Wollt Ihr den totalen Krieg?“ stellte. Wie die Stadtverwaltung gegenüber dem „Tagesspiegel“ und „T-Online“ erklärte, besteht der Verdacht auf einen Bezug zu nationalsozialistischer Propaganda. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.

Brotschi bestätigte auf Anfrage der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“, dass das Goebbels-Zitat als Klingelton auf ihrem Telefon hinterlegt sei. Sie bestritt aber „mit aller Vehemenz“, dass eine Melodie ertönt sei - es habe sich um „nur das Goebbels-Zitat“ gehandelt, das mehrfach abgespielt worden sei. Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Zeitung im Mai bei einer Sitzung eines städtischen Gremiums. Die übrigen drei AfD-Sitze im Gemeinderat werden von Günter von der Heyden, David Alber und Florian Hofmann gehalten, die sich öffentlich nicht zu dem Vorgang geäußert haben.

Nationalsozialistische Propaganda ist mit der Arbeit in städtischen Gremien unvereinbar.
- Stadtverwaltung Böblingen

Oberbürgermeister Stefan Belz (Grüne) reagierte mit einer kurzen Erklärung. „In der Stadt stehen wir für Respekt, Verständigung und das Zusammenleben in Vielfalt“, teilte er gegenüber dem „Tagesspiegel“ mit. CDU-Räte forderten dem Bericht zufolge eine umfassende Aufklärung; wer ein öffentliches Amt bekleide, müsse ein Bewusstsein für die „menschenverachtende Ideologie“ des Nationalsozialismus zeigen. Die Stadtverwaltung selbst stellte fest, NS-Propaganda sei mit der Arbeit in städtischen Gremien unvereinbar.

Juristisch ist die Lage komplizierter, als die scharfen Reaktionen zunächst nahelegen. Das bloße Zitieren von Goebbels falle in der Regel unter die Meinungsfreiheit, schreibt der „Tagesspiegel“ - eine Strafbarkeit nach Paragraf 130 StGB (Volksverhetzung) oder Paragraf 86a StGB (Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) hänge vom Kontext der Verwendung ab. Aufgabe des Staatsschutzes ist nun, den Tatbestand im Einzelfall zu prüfen. Die AfD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg äußerte sich zunächst nicht.