EU-Honigverordnung in Kraft: Mischhonige müssen Herkunftsländer mit Prozent angeben
Seit 14. Juni gilt die neue Frühstücksrichtlinie. Auf jedem Glas Mischhonig stehen Herkunftsländer mit prozentualem Anteil. Imkerbund begrüßt die Regel, Berufsimker warnen vor Lücken.