Der Bundesgerichtshof hat am Mittwochmorgen die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt. Der Erste Zivilsenat verkündete um 8.45 Uhr in Karlsruhe sein Urteil im Verfahren I ZR 123/25 und wies damit die Revision eines Uber-X-Anbieters zurück. Mietwagen mit Fahrer müssen nach jeder einzelnen Personenbeförderung unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren. Für Taxis gilt diese Pflicht nicht.

Geklagt hatte eine Kölner Taxigenossenschaft gegen einen Subunternehmer, der über die Uber-App vermittelt wurde. Auslöser war ein dokumentierter Vorgang vom 19. Januar 2023: Nach Absetzen eines Fahrgasts blieb das Fahrzeug zwischen 10.10 und 10.22 Uhr am Breslauer Platz in Köln stehen. Um 10.13 Uhr nahm der Fahrer eine über die App platzierte Testbestellung an, die sofort wieder storniert wurde. Erst um 10.22 Uhr loggte er sich aus der Anwendung aus. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln werteten das als Verstoß gegen § 49 Abs. 4 Satz 3 des Personenbeförderungsgesetzes.

Der BGH folgte dieser Auslegung. Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht lehnten die Richter ab. Die Rückkehrpflicht verletze weder die Berufsfreiheit der Fahrdienstvermittler noch das EU-Recht, weil der Fall keinen grenzüberschreitenden Bezug aufweise, wie das Handelsblatt aus den mündlichen Gründen zitiert. Betroffen seien deutsche Unternehmen, die innerhalb Deutschlands Personen befördern - damit bleibe es ein rein nationaler Sachverhalt.

Die Rückkehrpflicht ist ein wichtiges Puzzlestück, um den Markt zu ordnen. Sie ist aber nicht alleine entscheidend.
- Michael Oppermann, Bundesverband Taxi und Mietwagen, gegenüber dem Handelsblatt

Streit um eine Regel aus den achtziger Jahren

Hinter dem Verfahren steht der seit Jahren schwelende Konflikt zwischen klassischem Taxigewerbe und App-basierten Vermittlern. Taxis dürfen Fahrgäste an Halteplätzen oder spontan auf der Straße aufnehmen, ihre Tarife sind kommunal reguliert. Mietwagen mit Fahrer dürfen nur am Betriebssitz oder in der Wohnung des Bestellers entgegengenommen werden, anschließend muss das Fahrzeug zurück - eine Vorschrift, die das Personenbeförderungsgesetz seit den achtziger Jahren kennt und die zuletzt mit der Novelle von 2021 unverändert blieb. Plattformen wie Uber, Bolt oder Free Now bündeln Mietwagenflotten und versuchen, das Geschäftsmodell der Taxis nachzubilden, ohne den gleichen Pflichten zu unterliegen.

Uber kritisierte die Entscheidung umgehend. Die Regelung sei „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“, erklärte das Unternehmen gegenüber Reuters - jede Leerfahrt zurück zum Betriebssitz verschwende Treibstoff, verteure den Service und bringe für die Stadt nichts. Die Bundesregierung hatte das Thema im Koalitionsvertrag erwähnt: Die schwarz-rote Koalition wollte prüfen, ob die Rückkehrpflicht in Großstädten gelockert werden könne. Konkrete Gesetzentwürfe liegen bislang nicht vor.

Für die Branche schafft das Karlsruher Urteil zunächst Rechtssicherheit. Kommunale Aufsichtsbehörden und Taxiverbände haben damit ein höchstrichterlich bestätigtes Werkzeug gegen Plattformanbieter, die das System unterlaufen. Eine politische Reform müsste über den Bundestag laufen. Ob sich dafür in der laufenden Legislaturperiode eine Mehrheit findet, ist offen.