Seit dem 14. Juni gilt in Deutschland eine neue Honigverordnung. Auf jedem Glas Mischhonig müssen seither alle Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge mit ihrem prozentualen Gewichtsanteil ausgewiesen sein. Die bislang übliche Sammelangabe „Mischung aus Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ ist damit Geschichte. Mit der sogenannten Frühstücksrichtlinie der EU setzt Deutschland eine Forderung um, die Imkerverbände seit Jahren erhoben hatten.
Im Hintergrund steht ein in den vergangenen Jahren gewachsenes Misstrauen gegenüber importiertem Mischhonig. Die EU-Kommission hatte in einer großangelegten Untersuchung festgestellt, dass rund drei Viertel der geprüften Proben chinesischer Herkunft Zuckerzusätze enthielten. China lieferte zuletzt rund 60.200 Tonnen Honig in die EU und ist mit 37 Prozent wichtigster Einzellieferant des Blocks. In Deutschland deckten heimische Imker zuletzt nur etwa 30 Prozent des Bedarfs ab.
Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) wertet die neue Regel als Erfolg seiner Lobbyarbeit. „Wir haben in den Verhandlungen auf die vollständige Transparenz gepocht - im Interesse der Imkerschaft und der Verbraucher“, teilte der Verband zur Einführung mit. Auf dem Etikett könne nun beispielsweise stehen: „Herkunftsländer: Deutschland 60 Prozent, Spanien 25 Prozent, Ungarn 15 Prozent“. Für sehr kleine Gläser unter 30 Gramm sind laut Verband ISO-Länderkürzel zulässig.
Auch die abfüllende Industrie hat die Vorgaben akzeptiert. „Wir als Branche begrüßen ausdrücklich, dass die Transparenz steigt und Herkunftsangaben für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbarer werden“, sagte Frank Filodda, Vorsitzender des Honig-Verbands, zur Umstellung. Filodda verwies allerdings auf den administrativen Aufwand: Honig sei ein Naturprodukt, Mischungsverhältnisse schwankten saisonal, Etiketten müssten häufiger angepasst werden. Auch Kay Fischer vom Marktführer Langnese erklärte gegenüber dem Fachblatt bienen&natur, der Konzern habe sich frühzeitig vorbereitet und werde die Vorgaben fristgerecht umsetzen.
Wir haben in den Verhandlungen auf die vollständige Transparenz gepocht - im Interesse der Imkerschaft und der Verbraucher.
Backhonig wird zur Streitfrage
Kritik kommt aus einer eher unerwarteten Ecke. Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB), der die hauptberuflichen Imker vertritt, warnt vor neuen Schlupflöchern. Mit der Verordnung sei die alte Kategorie „gefilterter Honig“ durch den breiteren Begriff „Backhonig“ abgelöst worden. Honige mit weitgehend entferntem Pollen dürften künftig als Backhonig vermarktet werden - was die mikroskopische und genetische Echtheitsprüfung „faktisch aushebele“, schreibt der Verband in einer Stellungnahme.
Das Problem aus DBIB-Sicht: Ohne Pollen lasse sich kaum noch nachweisen, ob ein Produkt überhaupt Honig sei. Industriesirupe ohne pflanzliche Spuren könnten als Backhonig in den Handel gelangen, minderwertige Importware aus China oder der Türkei nach Umverpackung als EU-Mischung weiterverkauft werden. Der Berufsverband fordert deshalb eine engere Definition von Backhonig und verbindliche Standards für die Pollenanalyse.
Der Honig-Verband sieht den entscheidenden Hebel ebenfalls bei den Kontrollen. „Eine Kennzeichnung allein verhindert noch keinen Betrug“, betont die Branche. Notwendig seien harmonisierte und validierte Authentizitätsanalysen sowie risikobasierte und ausreichend ausgestattete Prüfungen in den Mitgliedstaaten.
Übergangsfrist bis 2028
Für die Kundschaft dürfte die Umstellung im Regal trotzdem schrittweise sichtbar werden. Honig, der vor dem 14. Juni abgefüllt und etikettiert wurde, darf nach Angaben der Bundesregierung weiterverkauft werden, bis die Bestände abverkauft sind. Gläser mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum nach dem 13. Juni 2028 müssen die genauen Herkunftsangaben hingegen tragen. Die alte Sammelbezeichnung verschwindet damit voraussichtlich erst über die kommenden zwei Jahre vollständig aus den Supermarktregalen.