Ein Schöffensenat am Landesgericht Innsbruck hat den früheren Signa-Gründer René Benko am Dienstag zu 30 Monaten unbedingter Haft wegen betrügerischer Krida verurteilt. Die Richter erhöhten damit eine ältere Strafe um sechs Monate. Anlass war ein neuer Prozess um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro, die Benko kurz vor der Signa-Pleite für ein Innsbrucker Wohnhaus geleistet hatte.
Ausgangspunkt der Verhandlung war eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom Juli, die einen Teilfreispruch aus dem ersten Innsbrucker Verfahren im Oktober 2025 aufgehoben und den Fall zurückverwiesen hatte. Das ursprüngliche Urteil hatte zwei Jahre unbedingte Haft für eine Schenkung von 300.000 Euro an Benkos Mutter vorgesehen; jener Schuldspruch war vom OGH bereits rechtskräftig bestätigt worden, wie die Nachrichtenagentur APA und beck-aktuell berichten.
Der 49-Jährige bekannte sich laut APA nicht schuldig. Er habe zum Zeitpunkt der Mietvorauszahlung fest daran geglaubt, dass die Sanierung des Signa-Imperiums gelinge, ließ er über seine Verteidigung erklären. Die zusätzliche Wohnung habe seine Ehefrau angemietet, um den Kindern „ein normales Leben“ ohne Personal im Haushalt zu ermöglichen.
Vom Milliardenreich zur U-Haft
Benko sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Die Signa Holding, einst nach eigener Darstellung Österreichs größtes Immobilien- und Handelsunternehmen, kollabierte Ende 2023 unter dem Druck steigender Zinsen, hoher Baukosten und riskanter Übernahmen - unter anderem der deutschen Warenhausketten Karstadt und Kaufhof. Es folgte eine Kaskade aus Insolvenzen mit einem Schuldenberg von mehreren Milliarden Euro; laut der Wiener Zeitung Kurier zählen die Verfahren zu den größten Firmenpleiten in der Geschichte Österreichs.
Der OGH hob dieses Urteil jedoch auf und verwies den Fall zurück nach Innsbruck.
Der Strafrahmen für betrügerische Krida reicht in Österreich von einem bis zu zehn Jahren Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte im ersten Prozess argumentiert, Benko habe Gläubiger geschädigt, indem er in der Krise noch Vermögen an die Familie umgeleitet habe. Die Verteidigung wies das zurück und verwies auf laufende Sanierungsgespräche im Frühjahr 2023.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch Anklage können gegen die höhere Strafe Rechtsmittel einlegen. Parallel laufen in Österreich mehrere weitere Ermittlungsverfahren gegen Benko und ehemalige Signa-Manager, etwa wegen möglicher Untreue und Falschaussage. Ein Termin für den Fortgang steht noch nicht fest; der Signa-Gründer bleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft.