Ab heute müssen Online-Shops in Deutschland einen Widerrufsbutton anbieten. Mit dem 19. Juni 2026 tritt der neue §356a BGB in Kraft, der Händler, Streaming-Dienste, Versicherer und Banken verpflichtet, einen elektronischen Widerruf zweistufig und gut sichtbar in ihre Webseiten und Apps zu integrieren. Parallel greift ein Verbot bestimmter „Dark Patterns“ - manipulativer Designs, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu Käufen oder zu längeren Bindungen drängen sollen.
Das Umsetzungsgesetz war Anfang Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2026 I Nr. 28). Es überträgt die EU-Richtlinie 2023/2673 über Finanzdienstleistungen im Fernabsatz in deutsches Recht und ergänzt damit die Verbraucherrechterichtlinie von 2011. Im Bundestag war das Gesetz Mitte Dezember beschlossen worden, Ende Januar zog der Bundesrat nach.
„Der Widerrufsbutton macht für Verbraucherinnen und Verbraucher das Leben einfacher“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bei der Kabinettsbefassung im September 2025. Die Logik dahinter: Wer einen Vertrag im Netz in wenigen Klicks abschließen kann, soll ihn auch in wenigen Klicks wieder loswerden. Der Button muss laut Gesetz mit „Vertrag widerrufen“ oder einer vergleichbaren Formulierung beschriftet sein, darf nicht hinter einem Login versteckt werden und muss während der gesamten Widerrufsfrist zugänglich bleiben. Die Bestätigung erfolgt über eine zweite Schaltfläche mit der Aufschrift „Widerruf bestätigen“, anschließend muss der Anbieter den Eingang elektronisch quittieren.
Verlängerte Frist als Strafe für Verstöße
Wer den Knopf weglässt oder ihn versteckt, riskiert mehr als nur eine Abmahnung. Nach Auslegung des Gesetzes verlängert sich die gesetzliche Widerrufsfrist in solchen Fällen automatisch auf zwölf Monate und 14 Tage, wie die Verbraucherzentrale auf ihrer Informationsseite festhält. Wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten kommen hinzu, da Verbraucherverbände und Konkurrenten Verstöße abmahnen können.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte die Pflicht bis zuletzt als Bürokratie-Aufwand kritisiert. „Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Kleinere Unternehmen müssten ihre Shopsysteme nun erst aufwendig anpassen. Alien Mulyk vom Bundesverband E-Commerce und Versandhandel warnte zudem, dass automatisierte Bots den Knopf für Massenwiderrufe missbrauchen könnten - Händler müssten dafür Vorkehrungen treffen.
Wer einen Vertrag online mit wenigen Klicks abschließen kann, muss ihn auch genauso einfach wieder widerrufen können.
Dark-Patterns-Verbot mit engem Anwendungsbereich
Weniger im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand der zweite Teil des Gesetzes: das Verbot bestimmter manipulativer Webdesigns. Nadine Heselhaus, in der SPD-Fraktion zuständige Berichterstatterin, sprach von einem „echten Fortschritt“ beim Vorgehen gegen Dark Patterns. Konkret verboten sind drei aus der EU-Richtlinie übernommene Praktiken - allerdings vorerst nur für Finanzdienstleistungen. Eine umfassendere Regelung soll auf europäischer Ebene über den Digital Fairness Act folgen, an dem die EU-Kommission seit Anfang des Jahres arbeitet.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das im Alltag: Der Knopf zum Vertragsausstieg muss da sein, wo der Knopf zum Vertragsabschluss war. Streaming-Abos, Mobilfunkverträge im Online-Shop, Versicherungspolicen über das Vergleichsportal - überall gilt ab heute die zweistufige Widerrufsfunktion. Wer in den nächsten Wochen einen Online-Vertrag prüfen will, findet sie - oder erlebt, wo Anbieter noch nicht umgestellt haben.