Die US-Regierung hat in der Nacht zum Freitag neue Strafzölle gegen 60 Handelspartner in Kraft gesetzt. Um 6.01 Uhr MESZ, zeitgleich mit Mitternacht an der US-Ostküste, begannen Aufschläge von 10 beziehungsweise 12,5 Prozent auf Importe aus der Europäischen Union, aus China, Japan, Großbritannien, Australien und weiteren Staaten. Als Begründung nennt das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer, dass die betroffenen Länder Waren aus Zwangsarbeit nicht ausreichend blockierten.
Der niedrigere Satz von 10 Prozent trifft sechs Handelspartner, die zwar ein Importverbot für Zwangsarbeits-Waren erlassen haben, es nach US-Lesart aber nicht effektiv durchsetzen: neben der EU sind das Kanada, Ecuador, Indonesien, Mexiko und Pakistan. Die höheren 12,5 Prozent gelten für 54 Länder ohne entsprechendes Importverbot, darunter China, Indien, Japan, die Schweiz, Norwegen, Großbritannien und Australien. Bereits verladene Ware, die vor dem 28. Juli in US-Häfen ankommt, bleibt ausgenommen. Für Textilien gelten laut Handelsblatt kontingentierte Sondersätze; Produkte, die bereits unter Stahl- oder Aluminium-Zöllen laufen, sind ebenfalls ausgenommen.
Rechtlich stützt sich Trump erstmals auf Section 301 des Handelsgesetzes von 1974. Die Vorschrift erlaubt es der US-Regierung, bei nachgewiesen „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden“ Handelspraktiken Zölle bis zu 15 Prozent für 150 Tage ohne Zustimmung des Kongresses zu verhängen. Der Wechsel der Rechtsgrundlage ist eine Folge des Supreme-Court-Urteils vom Februar, das Trumps bisherige Zoll-Notstandserklärung gekippt hatte. Die Zwangsarbeits-Rhetorik ersetzt die frühere Begründung mit nationaler Sicherheit.
EU beruft sich auf Turnberry-Deal
Die EU-Kommission wies die Maßnahme umgehend als „inakzeptabel“ zurück. Im Handelsabkommen von Turnberry, das Ursula von der Leyen und Trump im August 2025 geschlossen hatten, sei ausdrücklich vereinbart worden, „gemeinsam gegen Zwangsarbeit vorzugehen“, schreibt die NZZ. Die neue Zoll-Runde verletze diese Zusage. Der Turnberry-Deal deckelt EU-Ausfuhren bei einem Höchstzollsatz von 15 Prozent; für rund 93 Prozent der EU-Exporte gilt dieser Rahmen, Käse wird effektiv mit etwa 25 Prozent belastet.
In der Vereinbarung ist eine Sicherheitsklausel verankert, die Brüssel ausdrücklich das Recht zubilligt, eigene Zugeständnisse „auszusetzen“, falls Washington seine Zusagen nicht einhält. Diese Klausel dürfte in den kommenden Tagen an Bedeutung gewinnen. Nach Handelsblatt-Informationen berät die Kommission bereits über Gegenmaßnahmen, hält sich mit einer formellen Ankündigung aber noch zurück. Konkrete Erwiderungen aus Berlin liegen bis Freitagmorgen nicht vor; die Bundesregierung verweist auf die zuständige Kommission in Brüssel.
Sollten solche Maßnahmen ergriffen werden, wird die EU rasch und entschlossen reagieren, um ihre Rechte und ihre regulatorische Autonomie zu verteidigen.
Für die exportorientierte deutsche Industrie ist der Aufschlag eine erneute Belastung im ohnehin schwelenden Handelskonflikt. Der BDI hatte im Juni gewarnt, dass jede weitere Eskalation die transatlantischen Lieferketten treffe. Ob die 10 Prozent zu den bestehenden 15 Prozent addiert werden oder innerhalb des Turnberry-Rahmens verrechnet werden, ist bis zum Freitagmorgen unklar. Die Antwort auf diese Frage entscheidet, wie hart die Zölle die deutschen Maschinenbauer und Chemiekonzerne treffen.