Vor dem Landgericht Karlsruhe verhandelt die Kammer für Handelssachen I an diesem Mittwoch um 10.30 Uhr über die Online-Apotheke dm-med. Klägerin ist die Wettbewerbszentrale, sie will der Drogeriekette dm-drogerie markt untersagen lassen, apothekenpflichtige Arzneimittel über ihre Website zu verkaufen. Ob am selben Tag ein Urteil fällt, ließ das Gericht offen, wie ka-news unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur berichtet.
dm hatte den Onlineshop kurz vor Weihnachten 2025 gestartet und verkauft dort rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Medikamente wie bestimmte Schmerzmittel. Vertrieben werden die Präparate über eine eigens dafür gegründete tschechische Tochterfirma, deren Angebot als „Partner“ auf dm.de eingebunden ist. Seit Anfang September lassen sich Drogerieprodukte und Arzneimittel in einer einzigen Bestellung kombinieren - genau dieser Schritt hat den Streit noch einmal verschärft.
Die Wettbewerbszentrale, die die Interessen der deutschen Spitzenverbände der Wirtschaft vertritt, sieht darin einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz und die Apothekenbetriebsordnung. Nach ihrer Argumentation dürfen „apothekenpflichtige Arzneimittel nur durch Apotheken abgegeben werden“. Die Einbindung in einen Drogerie-Webshop unterlaufe diese Vorgabe; der Verband vergleicht das Modell mit einer unzulässigen „Apothekenecke“ im stationären Handel. Zusätzlich verstoße die Konstruktion über eine tschechische Versandapotheke gegen die deutschen Vorschriften zur Unabhängigkeit von Apotheken, heißt es in dem im Februar 2026 datierten Klageschriftsatz.
Apothekenpflichtige Arzneimittel dürfen nur durch Apotheken abgegeben werden.
dm hält dagegen. Sebastian Bayer, Geschäftsführer für Marketing und Beschaffung, sagte vor der Verhandlung, das Unternehmen halte sein Modell für „rechtskonform“ und wolle in Karlsruhe „Rechtssicherheit“ erreichen, wie ad-hoc-news zitiert. Nach dm-eigenen Angaben kaufen rund 25 Prozent der dm-med-Kundinnen und -Kunden ausschließlich Medikamente über den Shop, 75 Prozent kombinieren die Bestellung mit Drogerieprodukten. Die Klientel sei im Schnitt älter und häufiger männlich als in den dm-Filialen.
Apothekerverbände wehren sich
Der Deutsche Apothekerverband hatte bereits zum Start von dm-med gewarnt, Patientinnen und Patienten könnten die Trennung zwischen Apotheke und Drogerie nicht mehr sicher erkennen. Rund drei Viertel der Menschen ziehen laut Verband die persönliche Beratung in der Apotheke der Selbstmedikation vor. Thomas Preis, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), nannte den Versandhandel gegenüber Fachmedien einen „Störfaktor für die flächendeckende, wohnortnahe Arzneimittelversorgung“; die jüngste Apothekenreform habe ihn nicht ausreichend reguliert, so Preis.
Für die Versandapotheken ist der Markt attraktiv: Der Online-Absatz von Medikamenten in Deutschland ist laut Rheinpfalz im vergangenen Jahr um sechs Prozent gewachsen. Redcare Pharmacy und DocMorris melden steigende Nachfrage. dm könnte diesen Boom als Handelsriese mit rund 2.100 Filialen im deutschen Markt beschleunigen - vorausgesetzt, das Modell hält vor Gericht.
Verfahren mit Signalwirkung
Beide Seiten rechnen damit, dass der Streit über das Landgericht hinaus gehen wird. Als nächste Instanzen kämen das Oberlandesgericht Karlsruhe und der Bundesgerichtshof in Betracht, notiert ka-news. Die Entscheidung dürfte über den konkreten Fall hinaus prägen, wie weit sich Drogerien und Apotheken im Netz überlappen dürfen - und ob eine tschechische Tochter für deutsche Verbraucher zur Standardroute für rezeptfreie Medikamente werden kann.