Zwei Tage nach dem mutmaßlich islamistischen Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin steht das Jugendstrafrecht im Zentrum der politischen Debatte. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sagte am Montag im ARD-Morgenmagazin, sie müsse „grundsätzlich prüfen, ob die gesetzlichen Maßstäbe, die wir gerade jetzt für die Anwendung des Jugendstrafrechts haben, überhaupt noch zeitgemäß sind“. Gegenüber dem Tagesspiegel verlangte sie eine „unabhängige wissenschaftliche Studie, die überprüft, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Reife und Verantwortungsfähigkeit junger Straftäter noch dem heutigen Stand der Entwicklungsforschung entsprechen“.
Auslöser ist der Fall des 21 Jahre alten Berliners Abdul Ballout, der am Freitag mit einem Kleintransporter in die CSD-Parade am Großen Tiergarten gefahren war. Eine Frau starb, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Am Sonntagabend erschoss ein SEK Ballout in einer Kleingartenkolonie in Spandau. Bereits am 12. Mai hatte eine Jugendkammer des Amtsgerichts Tiergarten den mutmaßlichen Attentäter wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einem Jahr und zehn Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht hatte auf Paragraf 105 des Jugendgerichtsgesetzes zurückgegriffen, der Heranwachsenden bis zum 21. Lebensjahr die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts eröffnet.
Nach diesem Anschlag ziehe ich die Konsequenz, dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind.
Badenberg, seit April 2023 Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz und zuvor Vizepräsidentin des Bundesamts für Verfassungsschutz, wählte ihre Worte auffällig vorsichtig. Zum konkreten Berliner Urteil wollte sich die Justizsenatorin laut Tagesspiegel nicht äußern, da dies die richterliche Unabhängigkeit berühre. Reform, so ihre Botschaft, sei aber Sache der Gesetzgebung, nicht der einzelnen Kammer. Ihr Vorstoß trifft auf eine Debatte, die parteiintern länger schwelt: Die CDU-Fachkommission Strafrecht hatte in ihrem letzten Positionspapier bereits die Abschaffung der Regel-Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende gefordert.
Debatte greift auf den Bund über
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte am Montagmorgen im selben Sender an, den Umgang mit Bewährungsstrafen bei einschlägig vorbestraften Gefährdern zu prüfen. SPD-Innenexperte Sebastian Fiedler nannte im ZDF-Morgenmagazin Fragen zur Führungsaufsicht nach der Haftentlassung offen und verwies auf Lücken in der behördenübergreifenden Überwachung. Dirk Peglow, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, kritisierte gegenüber dem ZDF eine „unzureichende Koordination“ zwischen den mit Hochrisikofällen befassten Stellen.
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte bereits am Sonntagabend deutlich Position bezogen. „Mir fehlen die Worte“, sagte Wegner dem Tagesspiegel zur Bewährungsstrafe. Er wolle die Entscheidung nicht bewerten, die richterliche Unabhängigkeit sei ihm heilig, doch dass ein als Gefährder eingestufter Verurteilter auf freien Fuß gekommen sei, bleibe für ihn nicht nachvollziehbar. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hatte im Mai knapp drei Jahre Jugendstrafe beantragt und Berufung angekündigt. Mit Ballouts Tod ist das Berufungsverfahren gegenstandslos geworden, das Ermittlungsverfahren zum Anschlag führt inzwischen der Generalbundesanwalt in Karlsruhe.
Ob Badenbergs Ruf nach einer Reform aus der Sofortdebatte in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren mündet, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich am Sonntag zurückhaltend geäußert und zunächst auf den Übergang des Verfahrens nach Karlsruhe verwiesen. Eine Änderung des Paragrafen 105 JGG würde den Bundestag beschäftigen; Berlin könnte den Anstoß über den Bundesrat geben.