Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf des 30. BAföG-Änderungsgesetzes auf den Weg gebracht. Die Wohnkostenpauschale steigt von 380 auf 440 Euro monatlich - allerdings erst zum Sommersemester 2027, ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant. Der Grundbedarf für Studierende soll in zwei Schritten von 475 auf 503 und später 563 Euro angehoben werden.
Federführend ist Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU). Nach Angaben ihres Ministeriums soll die Reform BAföG-Beziehende schrittweise auf das Niveau der Grundsicherung anheben; so hatten es Union und SPD im Koalitionsvertrag verankert. Konkret sieht der Beschluss vor: Grundbedarf 503 Euro ab Wintersemester 2027/28, weitere Anhebung auf 563 Euro zum Sommersemester 2029. Rund 612.800 Menschen bezogen im Jahr 2024 nach Angaben des Statistischen Bundesamts BAföG-Leistungen.
Die Verschiebung der Wohnpauschale erklärt die Bundesregierung mit der angespannten Haushaltslage; wie das Handelsblatt berichtet, spart der Bund durch die um sechs Monate verzögerte Anhebung rund 150 Millionen Euro. Ursprünglich sollte die Pauschale bereits zum Wintersemester 2026/27 steigen. Bildungspolitikerinnen und -politiker von Union und SPD hatten wochenlang um Timing und Höhe gerungen, bevor sich beide Seiten auf den nun vorliegenden Kompromiss verständigten.
Die Anhebung auf 440 Euro wäre bereits heute nicht ausreichend, um die tatsächlichen Wohnkosten Studierender - 512 Euro im Schnitt für ein WG-Zimmer - abzudecken.
Der Freie Zusammenschluss von Studierendenschaften (fzs) hält den Zeitplan für unrealistisch. In seiner Stellungnahme vom 24. Juli mahnte der Verband, eine Erhöhung mitten in einer laufenden Förderperiode bedeute „unnötigen Mehraufwand für die Studierendenwerke“, und schlug stattdessen eine rückwirkende Anhebung zum Wintersemester 2026/27 vor. Der fzs wirft der Koalition vor, statt der versprochenen Strukturreform nur eine Minimalanpassung vorzulegen.
Weitere Änderungen im Entwurf
Neben den erhöhten Sätzen sieht der Gesetzentwurf nach Angaben des Bundesbildungsministeriums den Wegfall des Leistungsnachweises ab dem fünften Fachsemester und den Umstieg auf ein vollständig digitales Antragsverfahren vor. Über den Kabinettsbeschluss hinaus muss der Bundestag der Reform noch zustimmen; in mehreren Lesungen dürften SPD, Union, Grüne und Linke auf Änderungen dringen.