Mit dem heutigen Donnerstag hat die Deutsche Bahn ihr bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen rund 5.400 Bahnhöfen in Kraft gesetzt. Das Verbot gilt rund um die Uhr und schließt in Berlin erstmals alle 168 S-Bahnhöfe ein, wie die S-Bahn Berlin bestätigte. Für die U-Bahn-, Tram- und Bus-Bereiche der Berliner Verkehrsbetriebe gilt die Regel ausdrücklich nicht.

Wie wir im Juli berichteten, hatte DB-Chefin Evelyn Palla die bundesweite Ausweitung nach einem schweren Angriff im Regionalverkehr angekündigt. Ein alkoholisierter 36-Jähriger hatte am 18. Juli bei Ettlingen einen 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiter aus einem mit rund 120 km/h fahrenden Zug getreten. „Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt“, sagte Palla damals laut Pressemitteilung des Konzerns. 30 Bahnhöfe, darunter München, Köln und Hamburg, hatten das Verbot bereits in ihrer Hausordnung; seit Mai liefen Berliner Pilotverbote am Zoo und am Ostbahnhof, seit 1. September zusätzlich am Hauptbahnhof und in Gesundbrunnen.

In Berlin entsteht nun eine Lage, die der Tagesspiegel am Donnerstag als „kurios“ beschreibt: An mehr als 20 Stationen - darunter Alexanderplatz, Friedrichstraße und Warschauer Straße - teilen sich DB und BVG die Fläche. Oben S-Bahn, unten U-Bahn; oben verboten, unten erlaubt. „Die BVG plant nach Auskunft einer Sprecherin aktuell kein Alkoholverbot in U-Bahnhöfen oder an Tram-Haltestellen“, zitiert das Blatt die Berliner Verkehrsbetriebe.

Die BVG plant nach Auskunft einer Sprecherin aktuell kein Alkoholverbot in U-Bahnhöfen oder an Tram-Haltestellen.
- BVG-Sprecherin, zitiert im Tagesspiegel

Reaktionen zwischen Pragmatik und Kritik

Im Umfeld der Berliner Bahnhöfe reagieren Betroffene nüchtern. Eine Frau namens Ellen sagte der Berliner Zeitung, die Regelung sei „keine gute Regelung“, solange die Supermärkte im Bahnhof weiter Alkohol verkauften. Ein Späti-Betreiber am Ostbahnhof erklärte dem Blatt, er habe am ersten Tag keine spürbaren Auswirkungen auf sein Geschäft bemerkt.

Die Berliner Stadtmission mahnt eine strukturelle Antwort an. Barbara Breuer von der Stadtmission sagte der taz, es brauche Lösungen für Armut und Wohnungslosigkeit statt reiner Symptombekämpfung. In der taz berichtete auch ein ehemals Obdachloser mit dem Vornamen Gerald von einer selektiven Durchsetzung: „Manchmal schicken sie mich hier weg, obwohl ich nicht mehr trinke.“ Ein Stammgast namens Frank kritisierte, das Verbot verlagere das Problem nur: „Jetzt hat man die Schlägereien halt ein paar Meter weiter weg.“

Durchsetzung mit Augenmaß

Die Bahn kündigte an, bei Verstößen zunächst zu belehren; erst im Wiederholungsfall drohen Hausverbot und Anzeige. Ausgenommen bleiben Gastronomiebereiche sowie Alkohol, der verschlossen im Gepäck mitgeführt oder beim Verlassen der Station aus einem Einkauf stammt. In Berlin wird sich der Alltag der Durchsetzung an den gemeinsamen Stationen zeigen müssen - und daran, wie Fahrgäste und Sicherheitspersonal mit der Zweiteilung zwischen S-Bahn und BVG umgehen.