Die vier mutmaßlichen Täter hinter den Sabotageakten gegen das Berliner Stromnetz gehen juristisch gegen die Auswertung von Beweismitteln vor, die bei der Razzia im März beschlagnahmt wurden. Wie der Tagesspiegel am Freitag berichtete, wehren sich zwei Männer und zwei Frauen im Alter von 28, 31, 35 und 36 Jahren explizit gegen die Untersuchung ihrer sichergestellten Mobiltelefone und der aufgefundenen Geräte zur Aufspürung von Kameras und Wanzen. Eine gerichtliche Entscheidung steht aus.
Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft rechnet den Beschuldigten die linksextreme Szene zu und ermittelt wegen verfassungsfeindlicher Sabotage. Bei der Durchsuchungsaktion der Ermittlungsgruppe „Spannung“ des Landeskriminalamts waren am frühen Morgen des 24. März 2026 nach Angaben des Sprechers der Generalstaatsanwaltschaft insgesamt siebzehn Objekte in Berlin, Hamburg, Düsseldorf und im brandenburgischen Kyritz durchsucht worden. Zu Festnahmen kam es nicht.
Wenn ihr Widerspruch erfolgreich sei, müssten Beweismittel ausgehändigt und könnten eventuell nicht verwendet werden.
Hintergrund der Ermittlungen sind zwei Anschläge, die weite Teile Berlins ohne Strom ließen. Am 9. September 2025 setzten Unbekannte in Johannisthal zwei Strommasten in Brand. 50.000 Haushalte fielen aus, im angrenzenden Technologiepark Adlershof arbeiteten laut Berliner Zeitung rund 1.300 Firmen zeitweise ohne Versorgung. Nur wenige Stunden nach dem Anschlag tauchte auf der linksextremen Plattform indymedia ein Bekennerschreiben auf, das die Signatur „Einige Anarchisten“ trug und den Angriff explizit gegen den Wissenschafts- und Technologiestandort richtete.
In der Nacht zum 3. Januar 2026 folgte ein zweiter Brandanschlag, diesmal auf eine Kabelbrücke in Berlin-Lichterfelde. Rund 100.000 Menschen waren nach Angaben von ZDFheute bis zu fünf Tage lang ohne Strom und Heizung, mitten im Winter. Die längste Stromausfall-Serie der Stadt seit Kriegsende wurde ausgelöst, mehrere Schulen mussten schließen, ein Krankenhaus arbeitete tagelang im Notbetrieb.
Präzedenzfall für linksextreme Ermittlungen
Der Ausgang des Verfahrens gilt in Sicherheitskreisen als Präzedenzfall. Sollten die Beschuldigten mit ihrem Widerspruch durchdringen, müsste ein erheblicher Teil des Materials herausgegeben werden - und stünde für die Strafverfolgung möglicherweise nicht mehr zur Verfügung, wie der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft dem Tagesspiegel bestätigte. Die Ermittler stützen einen Teil ihres Verdachts nach eigenen Angaben auf die digitale Forensik der beschlagnahmten Geräte. Eine namentliche Zuordnung der vier Personen zur radikalen linken Szene hat die Behörde bisher öffentlich nicht vorgenommen.
Politisch fällt die juristische Auseinandersetzung in eine Phase, in der die Bundesregierung die Zunahme sabotage-artiger Angriffe auf kritische Infrastruktur zur Chefsache erklärt hat. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte den beiden Berliner Anschlägen in seiner Regierungserklärung Anfang Juni eine Sonderrolle zugewiesen und die Zusammenarbeit von Landeskriminalämtern und Bundesamt für Verfassungsschutz beim Schutz von Energie- und Kommunikationsnetzen ausbauen lassen. Ein Urteil in Berlin über die Auswertung der beschlagnahmten Datenträger wird laut Justizkreisen frühestens im Spätsommer erwartet.