Der Bundesgerichtshof hat am Donnerstagvormittag in Karlsruhe über die Preiserhöhung für das Amazon-Prime-Abonnement in Deutschland verhandelt. Der Dritte Zivilsenat prüft, ob der Konzern die Jahresgebühr im September 2022 ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden von 69 Euro auf 89,90 Euro anheben durfte. Monatsabonnements verteuerten sich im selben Schritt von 7,99 auf 8,99 Euro. Geklagt hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die bereits in zwei Instanzen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen Amazon obsiegt hatte. Beide Gerichte stuften die zugrundeliegende Preisanpassungsklausel als unwirksam ein.

Amazon zieht nun in letzter Instanz vor den BGH. Der Konzern erklärte, Prime-Mitglieder seien „transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts“ über die Änderung der Mitgliedsgebühr informiert worden; sie könnten „jederzeit“ kündigen. Die Verbraucherschützer halten dem entgegen, dass die Klausel in den Nutzungsbedingungen Amazon ein zu weitgehendes einseitiges Preiserhöhungsrecht einräume. Fällt der Senat zugunsten der Verbraucherzentrale, dürfte die Erhöhung von über 20 Euro pro Jahr unwirksam sein - Amazon drohten dann Rückzahlungen in Millionenhöhe.

Amazon hat die Kundinnen und Kunden transparent und unter Einhaltung geltenden Rechts über die Änderung der Mitgliedsgebühr informiert.
- Amazon, Stellungnahme vor der BGH-Verhandlung

145.000 Verbraucher im Klageregister

Parallel zum Grundsatzverfahren läuft am Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon (Aktenzeichen I-13 VKl 1/25). Rund 145.000 Prime-Kundinnen und -Kunden haben sich bisher in das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz eintragen lassen. Pro Person stehen Rückerstattungen von bis zu 60 Euro im Raum - für die Jahre, in denen Betroffene den erhöhten Beitrag bereits gezahlt haben. Die Anmeldung bleibt noch bis drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe möglich; der genaue Termin für die Entscheidung des BGH wird üblicherweise erst am Verhandlungstag selbst oder kurz danach festgelegt.

Die Entscheidung in Karlsruhe hat Signalwirkung weit über Amazon hinaus. Ähnliche Preisanpassungsklauseln verwenden auch andere Streaming- und Abo-Anbieter wie Netflix, Apple TV+ oder der Sky-Dienst Wow, die ihre Monats- und Jahrespreise in den vergangenen Jahren ebenfalls teils deutlich angehoben haben. Verbraucherschützer sehen in dem Prime-Fall einen Präzedenzprozess: Erklärt der BGH die Klausel endgültig für unwirksam, müssten viele Anbieter ihre Vertragsbedingungen neu fassen - und könnten bei künftigen Preiserhöhungen auf eine aktive Zustimmung der Kundschaft angewiesen sein, statt mit einer Mitteilung und einem Sonderkündigungsrecht auszukommen.

Amazon Prime ist in Deutschland eines der reichweitenstärksten Abonnements. Der Konzern bündelt in dem Paket schnellen Versand, Prime Video, Prime Music und weitere Dienste. Amazon selbst gibt die Zahl der deutschen Prime-Mitglieder nicht offen bekannt, Marktforscher schätzen sie auf zweistellige Millionenhöhe. Entsprechend hoch wäre die Zahl der grundsätzlich Betroffenen, wenn die 20-Euro-Erhöhung fällt - und entsprechend groß ist der Druck, den der BGH-Vorsitz an diesem Donnerstag in beiden Richtungen spürt.