Die irische EU-Ratspräsidentschaft hat ihr Verhandlungsmandat für den Digital-Omnibus zum zweiten Mal binnen vier Tagen nicht durch den Ausschuss der Ständigen Vertreter bekommen. Beim Treffen des Coreper II am Sonntag, dem 11. Oktober, stand das Paket in Brüssel gar nicht erst auf der Tagesordnung. Berlin und Paris hielten ihre Vorbehalte zum Data Act aufrecht. Damit bleibt die geplante Vier-Monats-Pause nach einem Nein zum Cookie-Banner weiter nur Verhandlungstext, nicht geltendes Recht.
Wie wir am Dienstag berichteten, hatte die irische Präsidentschaft am 2. Oktober das Kompromissdokument 13886/26 vorgelegt. Darin reduziert sie die Wartezeit, nach der eine Webseite nach einer abgelehnten Cookie-Einwilligung erneut nachfragen darf, von sechs auf vier Monate und streicht den Vorschlag für Artikel 88b, der Browser-basierte Datenschutz-Signale für Betreiber verbindlich gemacht hätte. Für den Sonntag erwarteten Beobachter die Verabschiedung des Verhandlungsmandats; damit hätte der Trilog mit dem Europäischen Parlament beginnen können.
Bereits am 7. Oktober hatten die EU-Botschafter die Abstimmung erstmals vertagt. Deutschland und Frankreich hatten gemeinsam Druck gemacht, der Streitpunkt liegt dabei nicht im Kapitel zu den Cookies, sondern beim Data Act. Beide Hauptstädte halten die Regeln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen in vernetzten Produkten für unzureichend. Nach Angaben des Brüsseler Fachdiensts PPC Land und des Portals The European Post verlangt Berlin, dass Daten mit vertraulichem Geschäftsgeheimnis nur nach einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Dateninhaber und Nutzer weitergegeben werden. Die Kompromissformel der irischen Präsidentschaft sieht stattdessen vor, dass Unternehmen die Weitergabe verweigern dürfen, wenn sie ein „erhebliches Risiko“ rechtswidriger Nutzung nachweisen, insbesondere gegenüber Empfängern in Drittstaaten mit schwächerem Schutzniveau.
Datenschutz-Reform liegt auf Eis
Für Webseiten-Betreiber ändert sich bis auf Weiteres nichts. Die bestehenden Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie und der DSGVO gelten unverändert fort, auch die seit Mitte August laufenden Prüfungen der österreichischen Datenschutzbehörde gegen fehlerhafte Banner laufen weiter. Die EU-Kommission hatte im Entwurf eine Pause von sechs Monaten nach einer Ablehnung vorgesehen, der Rat strebt vier Monate an, formal gilt bislang keine der beiden Fristen. Auch das Browser-Signal, das Google in einem Lobbypapier im Juni als Milliardenrisiko für die europäische Werbewirtschaft eingeordnet hatte, kommt vorerst nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Berlin damals öffentlich dafür kritisiert, Artikel 88b aus dem Rat zu drängen; die Haltung der Bundesregierung sei, so Florian Glatzner in netzpolitik.org, ein „Vorwand, die einzige verbraucherfreundliche Maßnahme zu verhindern“ gewesen.
Wie es weitergeht, ist offen. Ein neuer Abstimmungstermin im Coreper war am Freitag nicht gesetzt. Die irische Präsidentschaft, die zum Jahreswechsel turnusgemäß an Zypern übergibt, kann die Delegationen erneut konsultieren, muss aber im Kern eine Lösung für den Data-Act-Streit finden. Das Europäische Parlament will seinen Standpunkt zum Digital-Omnibus erst im Februar 2027 festlegen; der Trilog beginnt frühestens danach. Die Berichterstatter der beiden großen Fraktionen, Marina Kaljurand (S&D) und Aura Salla (EVP), hatten im Oktober gegenüber netzpolitik.org gegensätzliche Linien bezogen, Kaljurand mit der Formel, es gebe „keine Kompromisse beim Datenschutz“, Salla mit dem Ruf nach einer „echten Deregulierungsagenda“ für europäische Technologieunternehmen.
Parallel zum Brüsseler Stillstand verhandelt der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 5/26, ob Tracking-Anbieter für fehlerhafte Banner ihrer Webseiten-Kunden haften. Solange der EU-Rat kein gemeinsames Mandat findet, dürfte die kurzfristige Rechtslage in Deutschland weniger vom Omnibus als vom Verkündungstermin des Ersten Zivilsenats in Karlsruhe geprägt sein.