Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren beschlossen. Das Kabinett in Berlin folgt damit einem Vorschlag von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) und zieht einem noch nicht verabschiedeten EU-Gesetz auf nationaler Ebene voran. Hintergrund ist der EU KIDS Act, den die Europäische Kommission Mitte September vorgelegt hatte und über den derzeit eine öffentliche Konsultation läuft.

Der Beschluss stützt sich auf 56 Handlungsempfehlungen einer Expertenkommission. Vorgesehen ist ein grundsätzlicher Zugangsstopp zu sozialen Netzwerken wie TikTok, Instagram und Snapchat für unter 13-Jährige, Ausnahmen soll es nur für „nachweislich kindgerechte Dienste“ geben. Für 13- bis 18-Jährige sollen abgestufte Nutzungsbeschränkungen gelten: begrenzte Funktionen, elterliche Kontrolle und eine Nutzungszeit von höchstens einer Stunde pro Tag, wie die Legal Tribune Online berichtet.

„Die Analyse ist vorbei, jetzt geht es an die Umsetzung“, erklärte Prien zum Kabinettsbeschluss. Zu den Eckpunkten gehört auch ein „Safety by Design“-Prinzip, nach dem algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert sein sollen. Ein „KI-Seepferdchen“-Programm soll Medienkompetenz vermitteln, eine „Kinder-Online-Wache“ Meldungen zu digitaler Gewalt entgegennehmen. Die Altersverifikation ist ab 2027 über eine deutsche Variante des EU Digital Identity Wallet geplant; die App soll „d-you“ heißen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) verteidigte den nationalen Alleingang. „Wir dürfen nicht auf Brüssel warten, um Standards zu setzen. Was wir selbst tun können, um den Kinderschutz voranzubringen, werden wir tun“, sagte Hubig gegenüber der Legal Tribune Online. Verbindliche Gesetzesvorlagen gibt es noch nicht - der Kabinettsbeschluss ist zunächst eine Absichtserklärung.

Brüssel liefert den Rahmen

Der EU KIDS Act, den Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen Mitte September präsentiert hatte, sieht ein Mindestalter von 15 Jahren für die eigenständige Anmeldung bei sozialen Netzwerken vor. 13- bis 15-Jährige sollen „Starter-Konten“ unter elterlicher Aufsicht erhalten. Der Entwurf umfasst mehr als 40 Artikel und regelt Altersgrenzen, kindgerechtes Design, Online-Spiele, App Stores und KI-Chatbots. Die öffentliche Konsultation läuft bis zum 26. November 2026. Virkkunen hatte zuletzt die Mitgliedstaaten aufgefordert, sich schnell auf den EU-Rahmen zu einigen, um einen Flickenteppich nationaler Regeln zu vermeiden.

Scharfe Kritik an Alterskontrollen

Gegen Alterskontrollen und den Kurs der Bundesregierung regt sich breiter Widerspruch. Der Chaos Computer Club warnt, dass sich Alterschecks nicht ohne Grundrechtseingriffe umsetzen lassen - und dass sie am Ende alle Nutzer treffen würden. „De facto hätten Kinder und Jugendliche unter 18 praktisch keine Möglichkeit zu digitaler Teilhabe mehr“, heißt es in einer Stellungnahme, die netzpolitik.org dokumentiert. Der Deutsche Bundesjugendring kritisiert den pauschalen Ausschluss als falschen Ansatz: „Schutz darf nicht mit Ausschluss verwechselt werden“.

Jede Person wie einen Minderjährigen behandeln, solange das Gegenteil nicht erwiesen ist.
- Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut, zitiert von netzpolitik.org

Auch der Kinderschutzbund hält bislang „kein Verfahren“ für geeignet, das alle Anforderungen - zuverlässig, datensparsam, sicher und diskriminierungsfrei - zugleich erfülle. Als Beleg für den Handlungsdruck zitiert das Bundesfamilienministerium Studien, denen zufolge jedes vierte Kind problematische Nutzungsmuster entwickelt. Ob Berlin und Brüssel am Ende dasselbe Mindestalter festschreiben, bleibt offen: Die Konsultation in Brüssel läuft noch, während die deutsche Debatte bereits in Richtung Gesetzgebung geht.