Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in Straßburg die wohl tiefgreifendste Lockerung der EU-Gentechnikregeln seit Jahrzehnten beschlossen. Mit Pflanzen, die mittels „neuer genomischer Techniken“ (NGT) verändert wurden, dürfen viele Lebensmittel künftig ohne spezielle Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden. Die Verordnung war zuvor von den Mitgliedstaaten in einer informellen Abstimmung Mitte Dezember nur knapp gebilligt worden, jetzt fehlt nur noch die formale Zustimmung des Rates. Die neuen Regeln sollen ab Mitte 2028 gelten.

Kern der Reform ist eine Zweiteilung des bisherigen, einheitlich strengen Regelwerks. Pflanzen der Kategorie NGT1, deren Erbgut nur in geringem Umfang gezielt verändert wurde und die theoretisch auch durch klassische Züchtung entstehen könnten, werden weitgehend wie konventionelle Sorten behandelt - ohne Risikobewertung, ohne Rückverfolgbarkeit, ohne Hinweis auf der Verpackung. Pflanzen der Kategorie NGT2, in die etwa artfremde Gene eingebaut werden, bleiben dagegen voll genehmigungspflichtig. Auf dem Saatgut muss der Hinweis auf die Gentechnik laut Beschluss erhalten bleiben - im Regal nicht mehr.

Berlin enthielt sich - und ist unzufrieden

Die Bundesregierung hatte sich beim entscheidenden Rats-Votum im April der Stimme enthalten, obwohl Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) die Einigung der Trilog-Verhandler im Dezember einen „schweren Fehler“ genannt hatte. Für Schneider sind Wahlfreiheit und klare Kennzeichnung zentral; Verbraucherinnen und Verbraucher, so der Minister gegenüber mehreren Nachrichtenagenturen, müssten erkennen können, ob ein Lebensmittel gentechnisch verändert sei oder nicht. Auch Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig wandte sich gegen die Abschaffung der Kennzeichnung. Im Bundeskabinett konnten sich die Befürworter um Forschungs- und Agrarressorts dennoch durchsetzen.

Im Parlament fanden die Gegnerinnen und Gegner ungewohnte Verbündete. Die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl warnte vor der Abstimmung, das Gesetz stärke nicht Innovation, sondern Konzentration: „Wer Kennzeichnung abbaut und Patente ausweitet, stärkt nicht Innovation, sondern die Marktmacht weniger großer Konzerne, schwächt mittelständische Unternehmen in der Pflanzenzüchtung und ebnet den Weg in die Privatisierung unserer genetischen Ressourcen.“ Der Grünen-Agrarpolitiker Martin Häusling sprach von einem „tiefgreifenden Paradigmenwechsel“, der das Vorsorgeprinzip aufweiche und Transparenz wie Artenvielfalt gefährde, wie das Nachrichtenportal Onvista die Sitzung dokumentierte.

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, ob ein Lebensmittel gentechnisch verändert ist oder nicht.
- Carsten Schneider, Bundesumweltminister (SPD)

Patente, Bauernverband und der Streit um Bio

Ein zentraler Konfliktpunkt blieb der Patentschutz. Das Parlament hatte zunächst ein Verbot von Patenten auf NGT-Pflanzen gefordert, in den Trilog-Verhandlungen aber nachgegeben. Das ruft die Bauernverbände auf den Plan: Stefanie Sabet, Generalsekretärin des Deutschen Bauernverbands, hatte bereits im Vorfeld gegenüber dem Branchendienst der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) gewarnt, die absehbare „Monopolisierung von Pflanzeneigenschaften durch einzelne Konzerne“ werde dazu führen, dass deutsche Landwirte und kleinere Züchter den Zugang zu wichtigem genetischen Material verlören. Die AbL selbst nennt die Verordnung „nicht akzeptabel“ und verweist auf das Risiko unkontrollierter Saatgut-Verunreinigung.

Für den ökologischen Landbau bleibt es bei einem Verbot von gentechnisch veränderten Pflanzen - so steht es in der neuen Verordnung. Bioland und Naturland bezweifeln allerdings, dass dieser Schutz in der Praxis hält, wenn NGT1-Sorten ohne Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit auf benachbarte Flächen aussamen. Die Industrie sieht das anders: Konzerne wie Bayer hatten in den vergangenen Monaten für eine Deregulierung geworben und verweisen auf trockenresistente Sorten und reduzierten Pestizideinsatz als Argumente für CRISPR-basierte Züchtung, mit der NGT-Pflanzen sich gentechnisch oft nicht mehr von klassisch gezüchteten unterscheiden lassen.

Bis die Reform greift, dauert es noch zwei Jahre. Die formale Bestätigung durch den Rat steht in den kommenden Wochen an, anschließend müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Gentechnikgesetze anpassen. In Deutschland dürfte die Debatte damit noch nicht beendet sein: Eine Mehrheit der Verbraucherverbände fordert eine freiwillige „Ohne Gentechnik“-Kennzeichnung, wie es sie bei tierischen Produkten bereits gibt. Schneider hat eine Initiative dazu im Bundesrat angekündigt.