Die Europäische Union macht den Weg frei für sogenannte Return Hubs außerhalb ihrer Außengrenzen. Vertreter des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich am späten Sonntagabend in Brüssel unter zypriotischer Ratspräsidentschaft auf eine neue Rückführungsverordnung. Sie soll abgelehnten Asylbewerbern die Abschiebung in Drittstaaten ermöglichen, wenn die Heimatländer eine Rücknahme verweigern oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen.

Voraussetzung für eine solche Abschiebung ist ein Abkommen mit dem jeweiligen Drittstaat, der die Betroffenen aufnimmt und im Gegenzug vermutlich finanzielle Hilfen oder Visa-Erleichterungen erhält. Unbegleitete Minderjährige sind von den Regelungen ausgenommen, Familien mit Kindern hingegen nicht. Die Abschiebehaft kann künftig auf bis zu 24 Monate verlängert werden, in Sonderfällen ist eine weitere Verlängerung um sechs Monate möglich. Abgelehnten Asylbewerbern drohen zudem europaweite Kürzungen von Sozialleistungen, ihre Reisedokumente können eingezogen werden.

Brunner: Mehr Kontrolle bei Rückführungen

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner, ÖVP-Politiker und einer der Architekten des Vorschlags, verteidigte die Einigung. „Mit den neuen Regeln haben wir mehr Kontrolle darüber, dass Rückführungen konsequent umgesetzt werden", erklärte der Österreicher gegenüber t-online. Der deutsche Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich monatelang öffentlich für die Schaffung von Return Hubs starkgemacht. Auch EVP-Fraktionschef Manfred Weber begrüßte das Ergebnis: Europäische Lösungen seien möglich, sagte der CSU-Politiker.

Im Verhandlungsergebnis spiegelt sich die Diskussionslage aus Berlin: Lediglich 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten wurden 2025 nach Angaben aus den Verhandlungen tatsächlich zurückgeführt. Mit der Verordnung sollen rechtliche Hürden für Rückführungen abgesenkt werden, etwa beim Anerkennen von Abschiebebescheiden anderer Mitgliedstaaten. Welche Drittstaaten konkret als Standort für Return Hubs in Frage kommen, ließ die Einigung offen. Als Präzedenzfall gilt das italienisch-albanische Abkommen, das britische Modell mit Ruanda war zuvor gescheitert.

Ein beschämendes Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und einer Koalition aus EVP und Rechtsextremen.
- Mélissa Camara, Europaabgeordnete der französischen Grünen

Aus dem Europaparlament kam scharfe Kritik. SPD-Innenpolitikerin Birgit Sippel warf den Verhandlern vor, trotz sinkender Asylantragszahlen vor der Panik von rechts eingeknickt zu sein. Die Hilfsorganisation International Rescue Committee warnte, dass die Zentren das Risiko bergen, „Haft in gefängnisartigen Einrichtungen außerhalb des EU-Territoriums" zu normalisieren. Die katholische Caritas sprach von einer „Auslagerung der Verantwortung" der EU und der Gefahr „willkürlicher und unbefristeter Inhaftierung".

Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, müssen Parlament und Mitgliedstaaten formal zustimmen - was als Formsache gilt. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, parallel mit möglichen Partnerstaaten Gespräche über die Aufnahme solcher Zentren zu führen.