Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Donnerstag die Betreiberin der europaweit aktiven Gefangenenhilfsinitiative „Free our Sisters“ wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die 43-jährige Düsseldorferin Nadine D. hatte laut Gericht über fünf Jahre hinweg Spenden für inhaftierte Anhänger des sogenannten Islamischen Staats in Deutschland, Österreich und Frankreich gesammelt und ihnen Zuspruch geschickt, damit sie ihrer Ideologie in Haft treu blieben.
Der Vorsitzende Richter befand nach Angaben der Westdeutschen Zeitung, die vierfache Mutter besitze „eine verfestigte dschihadistische Einstellung“ und habe sich „in keiner Weise von ihrer radikalen Einstellung distanziert“. Im Prozess habe sie sich sogar „IS-konform verhalten“. Der Senat sah damit die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft weitgehend bestätigt. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert.
Spenden über Online-Profile, Symbole des IS
Als Beweismittel dienten dem Gericht laut WZ rund 14.000 Euro an Spenden, die D. über verschiedene Online-Profile eingetrieben hatte, sowie öffentliche Danksagungen inhaftierter Terroristen via Telegram. Um die tatsächliche Verwendung zu verschleiern, deklarierte sie Zuwendungen etwa als „Kinderkleidung“. In Foto-Aktionen für die Häftlinge kam das IS-Symbol des Löwen zum Einsatz, Kinderbilder wurden für die Empfänger inszeniert. Nach Erkenntnissen der Ermittler war die zum Islam konvertierte Angeklagte seit 2020 Kopf der Initiative, im September 2025 hatten Beamte sie in ihrer Düsseldorfer Wohnung festgenommen.
Ihre Verteidiger hatten Freispruch beantragt, hilfsweise eine Bewährungsstrafe. Nadine D. habe humanitär gehandelt und Frauen in Not unterstützt, mehrere frühere Ermittlungsverfahren gegen sie seien eingestellt worden. Verteidiger Serkan Alkan kündigte nach der Urteilsverkündung Revision und Beschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft an, wie t-online berichtete.
Ein neues Muster in den IS-Verfahren
Der Fall reiht sich in eine Serie von Terrorverfahren ein, die die Bundesanwaltschaft in den vergangenen Jahren am OLG Düsseldorf angeklagt hat. Anders als in vielen dieser Verfahren stand hier nicht die eigene Ausreise in das damalige Kalifatsgebiet im Zentrum, sondern die logistische und ideologische Stabilisierung derjenigen, die inzwischen in Haft sitzen. Diese Verlagerung von aktivem Kampf zu Gefangenenbetreuung beschäftigt die Sicherheitsbehörden nach eigenen Angaben zunehmend, seit ein Großteil der prominenten IS-Rückkehrer in europäischen Gefängnissen einsitzt.