Der Global Accessibility Awareness Day fällt in diesem Jahr auf den 21. Mai - und für Deutschland ist es der erste GAAD, seit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28. Juni 2025 in Kraft getreten ist. Der Aktionstag, der zum 15. Mal weltweit auf digitale Teilhabe aufmerksam macht, trifft auf eine Bilanz, die für die Bundesregierung unangenehm ausfällt: Die EU-Kommission hat Berlin am 11. März 2026 eine ergänzende Stellungnahme im laufenden Vertragsverletzungsverfahren INFR(2022)0295 zugestellt.

Brüssel wirft Deutschland vor, die EU-Richtlinie 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen weiterhin nicht vollständig in nationales Recht überführt zu haben. „Obwohl Deutschland und Kroatien seitdem einige Fortschritte erzielt haben, zeigt die Bewertung der mitgeteilten Maßnahmen durch die Kommission, dass weiterhin Umsetzungslücken bestehen“, erklärte die EU-Vertretung in Berlin in einer Mitteilung vom 11. März. Berlin hat zwei Monate Zeit zu reagieren; bleibt die Antwort unzureichend, kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben und Bußgelder gegen die Bundesrepublik beantragen.

Das BFSG verpflichtet erstmalig private Unternehmen in Deutschland, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten - von Smartphones und Fernsehgeräten über Online-Banking und E-Books bis zu Buchungssystemen und Online-Shops. Wie die Bundesregierung auf ihrer Erläuterungsseite zum Gesetz festhält, betrifft das rund 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen, denen damit selbstbestimmtes Einkaufen, Reisen und Bankgeschäfte erleichtert werden sollen. Für den E-Commerce gilt seit Inkrafttreten WCAG 2.1 Level AA als Mindeststandard, ergänzt um eine verpflichtende Barrierefreiheitserklärung.

Erste Abmahnwelle seit August 2025

Dass aus der Pflicht ernst wird, zeigt sich in der Aufsichtspraxis. Die erste BFSG-Abmahnung erreichte einen Online-Shop bereits im August 2025 - kaum sechs Wochen nach Inkrafttreten. Spezialisierte Kanzleien berichten seither von einem stetigen Strom an Beanstandungen gegen Händler mit offensichtlichen Verstößen, etwa fehlender Tastaturbedienbarkeit oder mangelhaften Kontrasten. Die Bußgelder reichen je nach Schwere bis zu 100.000 Euro, die Marktüberwachungsbehörden der Länder kontrollieren stichprobenhaft.

Obwohl Deutschland und Kroatien seitdem einige Fortschritte erzielt haben, zeigt die Bewertung der mitgeteilten Maßnahmen durch die Kommission, dass weiterhin Umsetzungslücken bestehen.
- EU-Kommission, Mitteilung vom 11. März 2026

Welche Lücken die Kommission konkret meint, bleibt in der öffentlichen Mitteilung offen. Der Händlerbund verwies in einer Analyse darauf, dass Brüssel „keine konkreten Punkte“ nenne, was die Vorbereitung möglicher Nachbesserungen für Bundesregierung und Wirtschaft erschwere. Branchenbeobachter erwarten, dass die anstehende Korrektur vor allem Sanktionsregeln, Übergangsfristen für Bestandsdienste und die Reichweite des Gesetzes für kleine Anbieter betreffen dürfte.

Hochschulen und Verbände setzen Akzente

Während Berlin an Nachbesserungen arbeiten muss, nutzen Hochschulen und Verbände den GAAD für Aufklärung. Die nordrhein-westfälischen Kompetenzzentren barrierefreiheit.dh.nrw, Moodle.NRW und ILIAS.nrw richten in der Woche um den 21. Mai rund 18 Workshops und Online-Veranstaltungen aus - von KI-gestützten Bildbeschreibungen bis zu barrierefreien Online-Prüfungen. Die Auftaktveranstaltung begann am Donnerstag um 8:45 Uhr. Aktion Mensch hatte bereits am 18. Mai auf der re:publica 2026 in Berlin Projekte aus dem Programm „Inklusion durch Digitalisierung“ vorgestellt.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher zeigt der Aktionstag damit beides: einen Bestandsmarkt, der nach knapp einem Jahr BFSG-Praxis erkennbar in Bewegung ist - und eine Bundesregierung, die ihre eigene Hausaufgabe in den nächsten Wochen gegenüber der EU-Kommission nachreichen muss, will sie ein Verfahren vor dem EuGH abwenden.