Das Landgericht München I verkündet an diesem Freitag um 9 Uhr im Sitzungssaal 270 des Münchner Justizpalasts das Urteil im Rechtsstreit zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und dem US-amerikanischen KI-Musikdienst Suno. Nach Angaben der Justizpressestelle unter dem Aktenzeichen 42 O 763/25 ist es das erste Verfahren in Europa, das den Einsatz urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen für das Training generativer Musik-KI zum Gegenstand hat. Der Fall gilt als Weichenstellung für die europäische KI- und Musikbranche.
Die GEMA hatte Suno Inc. im Januar 2025 vor dem Landgericht München verklagt, nachdem der US-Anbieter zuvor nicht auf Lizenzanfragen reagiert hatte. Sechs Titel aus dem Repertoire der Verwertungsgesellschaft stehen im Zentrum des Verfahrens: „Atemlos“, „Daddy Cool“, „Mambo No. 5“, „Big in Japan“, „Forever Young“ und „Rasputin“. Die GEMA wirft Suno vor, „geschützte Aufnahmen weltbekannter Songs aus dem Repertoire der GEMA in dem Tool verarbeitet zu haben, ohne dafür eine Vergütung zu zahlen“, wie die Gesellschaft in ihrer Klageschrift erklärt.
Der Prompt-basierte Dienst erzeuge in zahlreichen Fällen Audioinhalte, die den Originalsongs „zum Verwechseln ähnlich“ seien, so die GEMA. Suno räumt ein, urheberrechtlich geschützte Songs für das Training seiner Modelle genutzt zu haben, bestreitet aber eine dauerhafte Speicherung der Originale und stellt zudem die Zuständigkeit des deutschen Gerichts infrage. Damit steht neben der urheberrechtlichen Bewertung auch die technische Kernfrage im Raum, ob KI-Modelle Trainingsdaten memorieren oder ausschließlich statistisch abstrahieren.
Wir sind trotz des Rechtsstreits weiterhin bereit für eine Lizenzvereinbarung mit Suno. Voraussetzung wäre allerdings, dass Suno sein Geschäftsmodell dafür um 180 Grad umstellen müsste.
Zweite Runde nach dem OpenAI-Erfolg
Für die GEMA ist das Verfahren die Fortsetzung einer Strategie, die im November 2025 einen ersten Erfolg brachte. Damals gab dieselbe Kammer des Landgerichts München I der Verwertungsgesellschaft in einem Parallelverfahren gegen OpenAI recht: Die Betreiberin von ChatGPT habe geschützte Songtexte deutscher Autoren reproduziert, ohne Lizenzen erworben oder Vergütungen gezahlt zu haben. Das Urteil galt als erstes europäisches KI-Grundsatzurteil im Textbereich und wird beim OLG München in der Berufung überprüft.
Der Sprung vom Text- ins Audio-Terrain wiegt schwerer, weil die wirtschaftliche Dimension größer ist. Suno erzeugt nach eigenen Angaben täglich rund sieben Millionen Songs; monatlich landen etwa 75.000 davon auf Streamingdiensten. Der französische Anbieter Deezer meldete Anfang 2026, rund 40 Prozent aller täglichen Uploads seien inzwischen vollständig KI-generiert. Ein Sieg der GEMA würde damit nicht nur eine Lizenzpflicht für das Training festschreiben, sondern die Kalkulation eines schnell wachsenden Marktsegments umkrempeln.
Die 42. Zivilkammer hatte den Verhandlungstermin am 9. März 2026 durchgeführt und die Urteilsverkündung ursprünglich für den 12. Juni angesetzt, wegen terminlicher Konflikte aber auf diesen Freitag verschoben. Rechtsexperten rechnen unabhängig vom Münchner Ausgang mit einer langen Instanzenkette. „Es kann gut sein, dass Fragen durch den Europäischen Gerichtshof geklärt werden müssen. Ich denke, wir reden hier über 2030“, sagte der Urheberrechtsexperte Josef Drexl vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb der Zeitung Die Welt im Vorfeld.
Für die Musikwirtschaft geht es an diesem Freitag um mehr als sechs Titel. Die GEMA vertritt rund 95.000 deutsche Rechteinhaber und über die Reziprozitätsverträge mit den Schwestergesellschaften weltweit rund zwei Millionen Mitglieder. Der Ausgang des Verfahrens dürfte die Blaupause dafür liefern, welche Vergütungspflichten für generative Audio-KI in Europa gelten - und ob die etablierten Verwertungsstrukturen den technologischen Umbruch bestehen.