Am 23. Mai 2026 wird das Grundgesetz 77 Jahre alt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Verfassungsgeburtstag in diesem Jahr erstmals zu einem bundesweiten „Ehrentag“ gemacht und ruft die Bürgerinnen und Bürger zu Mitmach-Aktionen auf. Zeitgleich gehen in mehr als 20 Städten Bündnisse für ein AfD-Verbotsverfahren auf die Straße, ihr Motto leitet sich aus Artikel 1 des Grundgesetzes ab: „Menschenwürde verteidigen“.
„Die Demokratie braucht aktive Bürger. Sie braucht Tatkraft“, sagte Steinmeier laut einer am Samstagmorgen verbreiteten Erklärung zum Grundgesetztag, über die unter anderem t-online und der Tagesspiegel berichten. Das Grundgesetz garantiere Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, doch ein Verfassungstext allein genüge nicht. Steinmeier hatte bereits seit dem 18. Mai sieben Städte besucht, darunter Dorsten in Nordrhein-Westfalen, wo er Stolpersteine putzte, und das Chiemgau, wo er mit dem Alpenverein Wanderwege instand setzte. Am Samstag stehen in Berlin Gartenarbeit auf einem Friedhof und der Besuch eines Seniorenheims auf dem Programm.
Aber Demokratie ist eben keine Kopfsache. Sie braucht Arme und Beine.
Organisiert wird der Ehrentag gemeinsam mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Sie zählt im Aktionszeitraum vom 16. bis 31. Mai mehr als 2.000 angemeldete Veranstaltungen quer durch die Republik, vom Vereinsfest bis zur Putzaktion im Quartier. Steinmeier will den Tag explizit als Gegenbild zu Ohnmachtsgefühlen setzen: Wer sich einbringe, mache am Ende auch die Demokratie selbst stärker. Laut ZDFheute engagieren sich rund 27 Millionen Menschen in Deutschland ehrenamtlich, mehr als ein Drittel der Bevölkerung - die Zahl sinkt jedoch seit Jahren trotz wachsenden Bedarfs.
Bündnisse fordern ein AfD-Verbotsverfahren
Während der Bundespräsident den Tag im Schloss Bellevue feiert, ruft die Kampagne „AfD-Verbot jetzt“ für denselben 23. Mai zu Demonstrationen in mehr als 20 Städten auf, wie das Sonntagsblatt unter Berufung auf den epd berichtet. In Bayern sind München, Nürnberg, Würzburg, Mühldorf am Inn und Rosenheim dabei. Kampagnensprecher Felix Jochim sagte: „Die AfD tritt die Würde von Millionen Menschen in Deutschland mit Füßen, während die Politik tatenlos zusieht.“ Die Bündnisse begründen ihre Forderung mit der Schutznorm aus Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Es dürfe „nicht erneut eine faschistische Partei in Deutschland an die Macht kommen“.
Rechtlich liegt die Latte hoch. Nach Artikel 21 Absatz 4 des Grundgesetzes kann nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei für verfassungswidrig erklären. Den Antrag dürfen ausschließlich Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen, und keines dieser Verfassungsorgane hat bislang einen entsprechenden Schritt unternommen. Auch die Bundesländer, in denen der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstuft, können kein eigenes Verfahren einleiten. Für eine Initiative über den Bundesrat fehlt nach jetzigem Stand die Mehrheit, wie das Recherchezentrum Correctiv dokumentiert hat.
Verfassungstag, kein Feiertag
Der 23. Mai ist in Deutschland weiterhin kein gesetzlicher Feiertag, sondern ein staatlicher Gedenktag. Steinmeier hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, den Tag nicht als arbeitsfreien Tag zu begehen, sondern als Tag des Mitmachens. Die Kombination an diesem Samstag - inszenierte Bürgerbeteiligung und politischer Protest unter Berufung auf denselben Verfassungstext - zeigt, wie unterschiedlich Bundespräsident und Zivilgesellschaft den 77. Geburtstag des Grundgesetzes interpretieren: als Anlass zum Anpacken oder als Anlass zur Selbstverteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.