Die schwarz-rote Koalition hat am Donnerstag die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag beschlossen. Der Widerstand aus der Ärzteschaft folgte binnen Stunden. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Blumenthal-Beier, nannte die Pläne „absolut katastrophal“, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sprach von einer „Zumutung, die an eine Frechheit grenzt“, wie das Deutsche Ärzteblatt am Nachmittag berichtete.
Wie wir am Morgen aus dem Kanzlergarten berichteten, hatte der Koalitionsausschuss nach siebeneinhalb Stunden Verhandlungen zwei Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeit vereinbart. Die seit Ende 2023 dauerhaft geregelte telefonische AU für leichte Erkrankungen soll wegfallen. Und das Attest, das Arbeitnehmer bislang erst ab dem vierten Krankheitstag vorlegen müssen, wird auf den ersten Tag vorgezogen. Kanzler Friedrich Merz begründete das laut t-online mit einem Wettbewerbsargument: „Aber wir können uns diesen Wettbewerbsnachteil durch lange Abwesenheiten in den Unternehmen nicht mehr leisten.“
Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird.
Blumenthal-Beier warf der Koalition vor, sie nehme „die komplette Überlastung unserer Praxen billigend in Kauf“. Sein Verband rechnet damit, dass künftig Tausende Beschäftigte mit Erkältungen und Magen-Darm-Beschwerden in die Wartezimmer strömen, um sich für einen einzigen Krankheitstag ein Attest ausstellen zu lassen. Martin Degenhardt von der Freien Allianz der Kassenärztlichen Vereinigungen sprach im Tagesspiegel von einem „Super-Gau“ für die Praxen und „erheblichen Mehrbelastungen“.
Studienlage widerspricht der Begründung
Zentral für die Kritik ist eine Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, die das Deutsche Ärzteblatt zitiert: Nicht die Telefon-AU, sondern die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe den statistisch sichtbaren Anstieg des Krankenstands erklärt. Die eAU habe Meldungen automatisiert, die früher untergingen. Bereits im Januar hatte Blumenthal-Beier in der taz erklärt: „Alle bisherigen Auswertungen der Krankenkassen bestätigen, dass die telefonische AU nicht zu höherem Missbrauch führt.“
Die KBV verwies darauf, dass der Ärzteschaft im gleichen Zeitraum über das Krankenkassen-Kostendämpfungsgesetz Milliarden aus der Versorgung genommen werden sollen. Zusätzliche Praxisstunden für Attest-Ausstellungen kämen dann „zulasten der eigentlichen Patientenversorgung“. Die Bundesärztekammer warnte, gerade in Infektionswellen würden sich die Wartezimmer füllen und der Ansteckungsschutz leide.
Grüne, Lauterbach und SPD-Landesminister distanzieren sich
Auch politisch bekommt die Koalition Gegenwind. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, warf der Regierung vor, sie nehme „das Gesundheitswesen mit ihrer Kürzungspolitik in den Würgegriff“, die Änderung „bindet ärztliche Kapazitäten, verschlechtert den Infektionsschutz“. Ex-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte laut Tagesspiegel knapp: „Ich hätte das nicht gemacht.“ Aus mehreren SPD-geführten Landesministerien kam die Einschätzung, die Telefon-AU habe nie nennenswerten Missbrauch verursacht.
Ob die Reform in dieser Form durch den Bundestag geht, ist offen. Der Koalitionsvertrag lässt Betrieben laut Handelsblatt die Möglichkeit, im Einzelfall von der Attestpflicht ab Tag eins abzuweichen. Die Ärzteverbände fordern nun, den gesamten Punkt vor der parlamentarischen Beratung zu streichen. Ohne Änderung, so die KBV, drohe der Praxisbetrieb im kommenden Erkältungswinter „an einer Bürokratie, die nichts verhindert und viel kostet“, zu ersticken.