Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zwei irakische Brüder wegen Mitgliedschaft in der Terrormiliz Islamischer Staat zu je vier Jahren Haft verurteilt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, sprach der Staatsschutzsenat einen 47-Jährigen aus Delbrück bei Paderborn und seinen 43-jährigen Bruder aus Trier schuldig, sich 2016 im Irak dem IS angeschlossen zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach den Feststellungen des Gerichts war der ältere Bruder in einem Scharia-Komitee tätig, das über die Auslegung der IS-Regeln entschied. Der jüngere arbeitete zunächst als Militärpolizist der Terrororganisation und wechselte später zur IS-Geheimpolizei. Als wesentliches Beweismittel wertete der Senat Gehaltslisten des IS, in denen beide Angeklagten samt Tätigkeiten verzeichnet waren. Wie die dpa berichtete, waren die Brüder nach der militärischen Niederlage des IS im Sommer 2017 über die Türkei nach Griechenland und von dort nach Deutschland gereist.

Festgenommen wurden die beiden Männer am 2. Dezember 2025 nach Hinweisen aus dem Nachrichtendienstbereich, wie unter anderem die „Aachener Zeitung“ und die „Westdeutsche Zeitung“ berichteten. Die Bundesanwaltschaft hatte anschließend Anklage vor dem Staatsschutzsenat des OLG Düsseldorf erhoben. Strafmildernd wertete das Gericht, dass die Angeklagten als Sunniten im Irak selbst von schiitischen Milizen verfolgt und bedroht worden waren - ein Umstand, der ihre erste Annäherung an das damals von schiitischen Verbänden bekämpfte IS-Territorium erklären sollte.

Der Staatsschutzsenat am OLG Düsseldorf ist eines der wichtigsten Foren für IS-Verfahren in Deutschland; ein erheblicher Teil der bundesweit geführten Prozesse gegen Rückkehrer und Unterstützer der Terrormiliz landet dort. Gegen das Urteil können die Verteidigung wie die Bundesanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.