Marine Le Pen darf zur Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am Dienstag den Schuldspruch gegen die Vorsitzende der Rassemblement-National-Fraktion wegen Veruntreuung von EU-Geldern, senkte die Strafe aber deutlich ab: Ein Jahr Haft mit elektronischer Fußfessel, zwei weitere Jahre auf Bewährung und 15 Monate Entzug des passiven Wahlrechts, die Le Pen seit dem Ersturteil vom März 2025 bereits verbüßt hat. Damit ist die Sperre praktisch aufgebraucht - der Weg zur vierten Präsidentschaftskandidatur ist frei.

Wenige Stunden nach der Urteilsverkündung nutzte Le Pen die Hauptausgabe der TF1-Nachrichten für die Ankündigung. „Ich bin und bleibe Kandidatin“, sagte sie in dem Interview, das der ZDFheute-Bericht dokumentiert. Das Ersturteil hatte noch fünf Jahre Unwählbarkeit vorgesehen; die Berufungskammer strich diese Sperre nach 15 Monaten und verwies den politischen Streit damit zurück in die Wählerschaft. Le Pen führt in Umfragen für die Präsidentschaftswahl seit Monaten mit mehr als 30 Prozent.

Parteichef Jordan Bardella, mit 30 Jahren lange als möglicher Ersatzkandidat gehandelt, stellte sich noch am Abend an ihre Seite. Bei einer ersten Wahlkampfkundgebung in La Flèche in Westfrankreich sagte er laut t-online: „Ich freue mich riesig, dass wir gemeinsam mit Marine wieder in den Wahlkampf ziehen können, denn Millionen Franzosen sehnen sich heute nach Veränderung.“ Der Slogan der Kampagne, „Pour la France, la Renaissance“, war bereits im Vorfeld angekündigt worden.

Ich denke, sie wissen ganz genau, dass die uns vorgeworfenen Taten keinesfalls eine strafrechtliche Verurteilung rechtfertigen.
- Marine Le Pen, TF1-Interview

Was das Urteil politisch bedeutet

Der Rassemblement National hatte zwischen 2004 und 2016 EU-Mittel für Parlamentsassistenten in Straßburg abgerechnet, die Ermittler zufolge tatsächlich für Parteiarbeit in Frankreich eingesetzt wurden. Neben Le Pen waren nach Angaben von euronews rund zwei Dutzend frühere Europaabgeordnete, Mitarbeiterinnen und Buchhalter angeklagt; die Partei selbst wurde ebenfalls verurteilt. Die Verteidigung räumt keine systematische Zweckentfremdung ein und spricht von einer politischen Verfolgung.

Le Pens Anwalt Rodolphe Bosselut bezeichnete das Urteil gegenüber t-online als „in Teilen zufriedenstellend“ und lobte vor allem die Reduzierung der Unwählbarkeit. Ihre Verteidigung will beim Kassationshof, dem obersten französischen Gericht, in Revision gehen; eine Entscheidung wird bis zum Jahresende erwartet. Bis dahin muss Le Pen die Fußfessel tragen - eine Auflage, gegen die sie sich vor dem Urteil noch mit dem Argument gewehrt hatte, eine Kandidatin brauche „völlige Bewegungsfreiheit“.

Reaktionen und offene Fragen

In Paris fiel die politische Reaktion verhalten aus. Die Regierung äußerte sich zunächst nicht zum Urteil, verwies stattdessen auf die Unabhängigkeit der Justiz. Trotzig bleibt die Frage, wie ein Wahlkampf mit Fußfessel praktisch aussehen soll: Auftritte in ganz Frankreich, Auslandsreisen, TV-Duelle - der Aktionsradius einer Verurteilten ist enger als der einer freien Kandidatin. Le Pen selbst legte sich in der taz auf eine Kampflinie fest: „Ich habe keine Angst. Egal was passiert, ich werde ja nicht tot sein. Ich werde weiter für meine Ideen kämpfen.“ Die nächste Etappe steht im Herbst an, wenn der Kassationshof über die Revision entscheidet.