Vor dem Schwurgericht von Nantes wird am Donnerstagabend das Urteil im Prozess gegen den als „Maskenmann“ bekannten Bremer Martin Ney erwartet. Die Generalstaatsanwältin hat lebenslange Haft gefordert. Der 55-Jährige steht in Westfrankreich für den Mord am zehnjährigen Jonathan Coulom im April 2004 vor Gericht; das Verfahren ist auf zwei Wochen angesetzt, bis 5. Juni, der Schuldspruch wird nach den Plädoyers noch am Verhandlungstag verlesen.
„Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass er schuldig ist“, erklärte die Anklägerin nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur, die der Tagesspiegel und t-online übernommen haben. Ney bestreitet die Tat seit Verfahrensbeginn. „Ich habe das nicht getan“, sagte er im Gerichtssaal von Nantes - eine Aussage, die er auch über seinen Anwalt wiederholen ließ.
Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass er schuldig ist.
Der Prozess ist ein Indizienverfahren. Konkrete DNA-Spuren, die Ney am Tatort in Saint-Brévin-les-Pins oder am späteren Fundort der Leiche nachweisen, gibt es nicht. Die Anklage stützt sich auf eine Zeugenaussage über ein Auto mit deutschem Kennzeichen, das abends nahe eines Teichs bei Guérande etwas abgeladen haben soll, und auf einen Mithäftling, dem Ney 2017 nach eigenen Angaben gestanden haben soll, ein Kind in Frankreich getötet zu haben. Beide Aussagen wurden per Videoschalte in den Saal übertragen, wie Euronews aus Nantes berichtet. Französische und deutsche Ermittler sowie psychiatrische Gutachter wurden in den vergangenen zwei Wochen ebenfalls gehört.
Die Tat von Saint-Brévin-les-Pins
Jonathan Coulom verschwand im April 2004 aus einem Schullandheim an der bretonischen Atlantikküste. Wochen später fanden Spaziergänger seine unbekleidete Leiche in einem Teich rund 30 Kilometer entfernt. Die französische Justiz ermittelt seit 2008 in Richtung Deutschland, nachdem deutsche Behörden Parallelen zur Verbrechensserie des „Maskenmanns“ herstellten. Ney war 2012 vom Landgericht Stade zu lebenslanger Haft mit Sicherungsverwahrung verurteilt worden; er hatte zwischen 1992 und 2001 in Norddeutschland drei Jungen im Alter von acht, neun und 13 Jahren in deren Schlafräumen ermordet und zahlreiche weitere Kinder sexuell missbraucht. Bei den Taten trug er Maske und dunkle Kleidung.
Eine erste Überstellung an die französische Justiz war 2021 nach wenigen Monaten gescheitert, weil die damalige Beweislage als zu dünn galt; Ney wurde nach Deutschland zurückgebracht. Die jetzt laufende Verhandlung folgte einem neuen Auslieferungsersuchen. Nach Angaben der Nordwest-Zeitung ist die Familie Coulom als Nebenklage am Prozess beteiligt. Wie der Schuldspruch auch ausfällt: An Neys Haftstatus ändert er in Deutschland nichts - die Sicherungsverwahrung läuft unabhängig vom französischen Verfahren weiter.