Das ZDF hat eine Passage aus seiner Sendung „ZDFheute live“ vom 12. Juni über die Krawalle in Belfast entfernt und eine Unterlassungserklärung gegenüber Elon Musk abgegeben. Der Tech-Milliardär hatte den Sender öffentlich verklagen wollen, weil ihm in der Anmoderation vorgeworfen worden war, einen „rassistischen Mob“ in der nordirischen Hauptstadt zur „Jagd auf Migranten“ aufgerufen zu haben. Eingeschaltet hatte Musk den Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der von Mainz die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangte. Das ZDF kam der Aufforderung nach. Im veröffentlichten Video weist nun ein Hinweis darauf hin, die Anmoderation sei „aus rechtlichen Gründen gekürzt“ worden.
Hintergrund der Sendung waren die schweren Ausschreitungen in und um Belfast nach einem Messerangriff, für den die nordirische Justiz einen aus dem Sudan stammenden jungen Mann wegen versuchten Mordes anklagte. In den Tagen darauf brannten in Belfast und Ballymena Autos und Hauseingänge migrantischer Familien. Musk hatte auf X einen Beitrag des britischen Rechtsextremisten Tommy Robinson geteilt und kommentiert, nur mit „wiederholtem und lautem Protestieren“ gebe es eine Chance auf Veränderung. Genau dieser Vorgang war der Aufhänger der ZDF-Sendung, deren Moderation jedoch über die Tatsachen hinausging: Ein direkter Aufruf zur „Jagd auf Migranten“ war Musks Beitrag nicht zu entnehmen.
ZDF räumt „unpräzise“ Formulierung ein
Der Sender räumte gegenüber mehreren Medien ein, die gewählte Formulierung sei „unpräzise und dadurch missverständlich“ gewesen. Intention sei es gewesen, sowohl Robinsons Protestaufrufe als auch den Repost durch Musk zusammenfassend einzuordnen. Steinhöfel selbst hatte in einem Interview mit der Berliner Zeitung erklärt, mit klassischem Journalismus habe das ZDF-Vorgehen wenig zu tun gehabt. Die Anwaltskanzlei prüfe nun weitere Aussagen aus der Belfast-Berichterstattung und behalte sich vor, auch in anderen Sendungen Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
Musk selbst kommentierte den Vorgang auf X mit der Ankündigung, im weiteren Verfahren herausfinden zu wollen, „welcher Idiot diese ungeheuerliche Lüge verfasst hat“. Die Berliner Zeitung sprach von einer „Klage gegen das ZDF“; juristisch handelt es sich bislang um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, also den außergerichtlichen Verzicht des Senders auf die Wiederholung der beanstandeten Aussage. Eine Hauptsache-Klage auf Geldentschädigung oder Widerruf ist nach Auskunft Steinhöfels noch nicht eingereicht.
Mit klassischem Journalismus hat das wenig zu tun.
Druck auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der Fall reiht sich in eine wachsende Zahl rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Musks X-Imperium und europäischen Medien ein. Schon in den vergangenen Monaten hatte Steinhöfel mehrere Tagesschau- und Spiegel-Veröffentlichungen über Musks politische Äußerungen zur Bundestagswahl 2025 abmahnen lassen. Der FAZ-Medienkritiker Michael Hanfeld merkte am Mittwoch an, der ZDF-Patzer habe Musk und dem rechten Online-Magazin Nius - in Person des Chefredakteurs Julian Reichelt - „den Ball auf den Elfmeterpunkt“ gelegt, trotz aller Bedenken gegen Musks „autokratisches Weltbild“.
Innerhalb des ZDF dürfte die Episode personelle und redaktionelle Konsequenzen haben. Die Senderführung hatte nach internen Pannen in den vergangenen Jahren eine Verschärfung der Verifikations- und Anmoderationsregeln angekündigt; die Belfast-Sendung war federführend in der Hauptredaktion Aktuelles entstanden. Eine inhaltliche Stellungnahme zu der Frage, wie die rechtlich kritische Formulierung in die Anmoderation gelangen konnte, blieb der Sender bisher schuldig. Der Vorgang dürfte zudem die Debatte über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verschärfen, die Bund und Länder seit dem Frühjahr im Rahmen der Novellierung des Medienstaatsvertrags führen.