Für Gegner der EU-Gentechnikreform läuft an diesem Montag eine harte Uhr: Der 21. September ist der letztmögliche Tag, an dem gegen die im Juni verabschiedete NGT-Verordnung eine direkte Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht werden kann. Die Verordnung, veröffentlicht am 26. Juni und in Kraft getreten am 21. Juli, lockert die bisherigen Zulassungsregeln für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken - und trifft damit den Kern des europäischen Gentechnikrechts. Mehrere Regierungen, Bio-Verbände und Umweltorganisationen wollen die Frist nutzen.

Am weitesten in der öffentlichen Ankündigung ist die Slowakei. Regierungschef Robert Fico hatte laut ots-Meldung bereits im September bestätigt, dass sein Land vor dem EuGH klagen werde; Landwirtschaftsminister Richard Takáč hatte die Nichtigkeitsklage vorbereitet. In Deutschland wiederum sammelt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) Spenden für eine eigene Klage vor dem Luxemburger Gerichtshof. Die französische Confédération Paysanne kündigte an, „alle verfügbaren rechtlichen Mittel“ auszuschöpfen, wie das Portal keine-gentechnik.de berichtet.

Vorsorgeprinzip und Aarhus-Konvention

Der juristische Angriffspunkt liegt bei zwei Grundprinzipien des EU-Rechts. Nach einem im Auftrag der Aurelia-Stiftung erstellten Rechtsgutachten verstößt die Verordnung gegen das Vorsorgeprinzip, weil sie Risikobewertungen für einen Teil der NGT-Pflanzen faktisch abschafft und deren Kennzeichnung stark einschränkt. Parallel dazu hat die Aurelia-Stiftung bereits im Juli eine Beschwerde beim Compliance-Ausschuss der Aarhus-Konvention bei den Vereinten Nationen eingereicht - dort geht es um die Frage, ob Bürgerinnen und Bürger bei Umweltentscheidungen ausreichend beteiligt werden. Aurelia-Vorstand Gregor Erkel argumentiert laut keine-gentechnik.de, dass mit der Verordnung „weitreichende Entscheidungen über Umwelt und Landwirtschaft aus der öffentlichen Kontrolle herausgenommen“ würden.

Wir werden als wirtschaftlich Betroffene den Rechtsweg einschlagen.
- Bärbel Endraß, Bio-Bäuerin und AbL-Landesvorsitzende Baden-Württemberg

In Deutschland stehen neben der AbL vor allem die Anbauverbände Bioland und Demeter sowie die Saatgut-Initiative IG Saatgut hinter der Kampagne. Sie sehen ihr Geschäftsmodell durch die Deregulierung konkret bedroht: Wer weiter Bio- oder gentechnikfrei zertifiziertes Saatgut anbieten will, muss Kreuzkontaminationen ausschließen können - und genau dafür fehle es künftig an Rückverfolgbarkeit und Transparenz, argumentieren die Verbände. Rund 300 Organisationen und Fachleute aus der EU hatten Anfang September einen offenen Appell an die Slowakei unterzeichnet und sie zur Klage aufgefordert.

Wie schnell die Klagen tatsächlich Wirkung entfalten, ist offen. Selbst wenn der EuGH die Verordnung in einigen Punkten für unvereinbar mit dem Primärrecht erklären sollte, dürfte das Jahre dauern. Bis dahin gilt die Verordnung. Für die Bundesregierung wird der Streit dennoch unangenehm: Deutschland hatte im Ministerrat für die neuen Regeln gestimmt, während der Deutsche Naturschutzring, Greenpeace und weite Teile der Öko-Landwirtschaft dagegen mobilisieren. Der 21. September ist damit weniger ein Endpunkt als ein juristischer Zwischenstand.