Am Oberlandesgericht Dresden wird am Freitagvormittag das Urteil im zweiten NSU-Prozess erwartet. Angeklagt ist Susann Eminger, 45 Jahre alt, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in mehreren Fällen und Beihilfe zum schweren Raub. Der Staatsschutzsenat hatte im November 2025 die Hauptverhandlung eröffnet, nachdem der Bundesgerichtshof im April 2025 einen Nichteröffnungsbeschluss des OLG Dresden aufgehoben und die Anklage der Bundesanwaltschaft zugelassen hatte. Für die Verkündung ist der 26. Verhandlungstag angesetzt, Beginn 9.30 Uhr am Sitzungsort Hammerweg 26.

Die Bundesanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer am 9. Juli vier Jahre Haft beantragt, davon sollen sechs Monate als Kompensation für die lange Verfahrensdauer gelten. Nach Darstellung des Nachrichtenportals „Endstation Rechts“ warf Oberstaatsanwalt Wolfgang Barrot dem NSU vor, die „mordbereiteste rechtsextremistische Vereinigung, die seit Bestehen der Bundesrepublik ihre Menschenverachtung in die Tat umsetzen konnte“ gewesen zu sein. Staatsanwalt Claus Mönning führte in einem rund zweistündigen Vortrag aus, Eminger habe Beate Zschäpe wissentlich Ausweisdokumente überlassen und den Zugriff auf Fahrzeuge organisiert, mit denen die Kerngruppe des NSU im Untergrund weiter operieren konnte.

Die Angeklagte und ihr Ehemann haben die rassistischen Mörder symbolisch zu einem Teil ihrer Familie gemacht.
- Staatsanwalt Claus Mönning, Bundesanwaltschaft, laut Endstation Rechts

Streit um subjektiven Tatbestand

Konkret wird Eminger vorgeworfen, ihre Krankenversichertenkarte an Zschäpe weitergegeben und die Personalien für eine Bahncard bereitgestellt zu haben. Zudem soll sie im Oktober 2011 gemeinsam mit Uwe Böhnhardt Zschäpe zu einem Wohnmobil-Verleih gefahren haben - jenes Fahrzeug diente wenige Tage später bei einem Banküberfall in Eisenach als Fluchtwagen. In dem Camper erschossen sich Böhnhardt und Uwe Mundlos am 4. November 2011, kurz darauf steckte Zschäpe die Wohnung in Zwickau in Brand und beendete damit die Serie unerkannter Morde des NSU. Die Verteidigung bestreitet, dass Eminger von den zehn rassistisch motivierten Morden und den Sprengstoffanschlägen der Gruppe wusste. Der Senat hatte genau diesen subjektiven Tatbestand zunächst verneint - erst der BGH kassierte die Entscheidung.

Für die politische Bewertung des Urteils ist entscheidend, wie ausführlich der Senat die Rolle des NSU-Umfelds im Erzgebirge und in Zwickau ausleuchtet. Die Bundesanwaltschaft verweist auf eine im Wohnzimmer der Emingers ausgestellte Bleistiftzeichnung der toten NSU-Mitglieder als Beleg für die ideologische Nähe. Beobachter der Nebenklage haben vor der Verkündung mehrfach kritisiert, dass sämtliche anderen Verfahren gegen mutmaßliche Unterstützer nach dem Münchner Verfahren gegen Zschäpe eingestellt wurden. Damit ist der Dresdner Prozess der einzige weitere Strafprozess im NSU-Komplex - das Urteil wird in den kommenden Stunden auch als Signal an Nebenklage, Antifaschismus-Recherche und die weiterhin ungeklärten Fragen aus dem Bundestags-Untersuchungsausschuss gelesen.