Christa Gail Pike wird seit Mittwochabend im Vanderbilt University Medical Center in Nashville beatmet. Vier Tage nach dem gescheiterten Hinrichtungsversuch im Riverbend Maximum Security Institution bleibt die 50-Jährige bewusstlos - und mit ihr eine Frage, auf die Tennessees Giftspritzen-Vorschrift keine Antwort kennt: Was geschieht, wenn zwei Dosen Pentobarbital den Tod nicht herbeiführen? Die 2025 vom Attorney General freigegebene Prozedur schweigt dazu. Übrig bleibt der achte Zusatzartikel zur US-Verfassung, der grausame und ungewöhnliche Strafen verbietet und den Bundesstaat nun zwingt, Pike am Leben zu erhalten.
Das Protokoll umfasst laut einer vom Nashville Banner eingesehenen Fassung zwei identische Spritzen-Sets. Set A besteht aus zwei Spritzen mit je 50 Milligramm Kochsalzlösung und zwei Spritzen mit je 50 Milligramm Pentobarbital, Set B wiederholt die Zusammensetzung als Reserve. Danach endet die Vorschrift mit der formellen Ansage des Vollzugsleiters, das Urteil sei vollstreckt. Das Tennessee Department of Correction erklärte am Donnerstag, das Betäubungsmittel sei „durchgehend wirksam“ gewesen und das Protokoll erlaube „keine zusätzlichen Maßnahmen jenseits dessen, was heute Abend durchgeführt wurde“, wie der Sender WSMV die Behördenmitteilung dokumentiert.
Catherine Sweeney, die als Reporterin für Tennessee Lookout den Hinrichtungsversuch beobachtete, brachte die Lücke in einem Satz auf den Punkt: „Das Protokoll sagt nichts darüber, was passiert, wenn man das zweimal tut und sie noch leben.“ Pikes Verteidiger hatten dem Gericht vorab eine schriftliche Warnung vorgelegt: Das Verfahren werde zu „unnötigem und zusätzlichem Schmerz und Leid“ führen, weil weder „ein Verfahren noch ein Mechanismus zur medizinischen Versorgung oder Reanimation“ eingebettet seien. Die Warnung findet sich in den vom Death Penalty Information Center veröffentlichten Verfahrensakten.
Der achte Zusatzartikel übernimmt
Als die beiden Dosen Pike nicht töteten, verlor der Staat die Rechtsgrundlage für weitere Vollstreckungshandlungen, nicht aber die Pflicht zur medizinischen Versorgung einer überlebenden Gefangenen. Robin Maher, Executive Director des Death Penalty Information Center, verwies gegenüber 20 Minuten auf die Reichweite des Verfassungstextes: Ein Todesurteil legitimiere eine rechtmäßig durchgeführte Hinrichtung, nicht aber die Verweigerung regulärer Notfallmedizin nach deren Abbruch. Entsprechend brachte eine Ambulanz die Verurteilte unmittelbar nach Abbruch der Vollstreckung in das Vanderbilt-Krankenhaus, wo seitdem versucht wird, das Pentobarbital aus ihrem Kreislauf zu waschen.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten bietet uns allen Schutz - selbst Menschen, die schreckliche Verbrechen begangen haben.
Juristisch unausgefochten ist, ob Tennessee Pike nach einer möglichen Genesung erneut hinrichten dürfte. Der maßgebliche Präzedenzfall stammt aus dem Jahr 1947: In Louisiana ex rel. Francis gegen Resweber ließ der Supreme Court einen zweiten Versuch zu, nachdem der elektrische Stuhl im Fall Willie Francis versagt hatte. Richter Felix Frankfurter deutete damals in einem Sondervotum an, dass wiederholte Fehlversuche eine andere verfassungsrechtliche Bewertung nach sich ziehen könnten. Moderne Entscheidungen zum achten Zusatzartikel unterscheiden zudem zwischen zufälligem technischen Versagen und Verfahren, die ein „erhebliches Risiko schweren Leidens“ bergen, wie die Fachpublikation Law Commentary die aktuelle Dogmatik zusammenfasst.
Für Tennessee ist der Fall Pike nicht der erste Fehlschlag in diesem Jahr. Bereits im Mai hatte der Staat die Hinrichtung von Tony Carruthers abgebrochen, weil das Vollstreckungsteam über eine Stunde keinen stabilen venösen Zugang legen konnte. Der zuständige Mediziner, so Carruthers' Verteidigung, hatte seit über zehn Jahren keine Infusion mehr an einer Patientin oder einem Patienten gesetzt. Pikes Anwälte wiederum hatten vorab vor einer Blutgerinnungsstörung gewarnt, die den Zugang erschweren werde. Zeugen zählten später mindestens sieben Nadelstiche allein in ihrem linken Arm.
Gouverneur Bill Lee verhängte am Donnerstagabend ein Moratorium für alle verbleibenden Vollstreckungen 2026 und beauftragte einen externen Gutachter mit der Überprüfung der Protokolle. Behördenchef Frank Strada kündigte am Samstag seinen Rücktritt an. Ob die 2025er Fassung des Protokolls künftig um einen Paragrafen für den Fall des Überlebens ergänzt wird, bleibt dabei zweitrangig. Entscheidender dürfte sein, ob der achte Zusatzartikel überhaupt noch einen dritten Versuch an einer bewusstlosen Patientin erlauben würde.