Zehn Jahre nach dem Einsturz der A7-Talbrücke Schraudenbach in Unterfranken ist die juristische Aufarbeitung des tödlichen Unglücks noch nicht abgeschlossen. Am Landgericht Schweinfurt sind nach Mitteilung des Gerichts an die Deutsche Presse-Agentur weiterhin ein Strafverfahren und drei Zivilverfahren anhängig. In den Zivilverfahren geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeld für die Opfer und Hinterbliebenen, in der Sache stehen mehrere Millionen Euro im Raum.
Am 15. Juni 2016 war auf der Großbaustelle bei Werneck das Traggerüst der neuen Talbrücke kollabiert, während 1.500 Tonnen Beton in die Schalung gefüllt wurden. Ein 38-jähriger Bauarbeiter wurde unter den Trümmern getötet, 14 weitere Männer wurden verletzt, viele davon schwer. Die meisten Opfer stammten aus Kroatien. Sachverständige führten den Einsturz später auf das „Stabilitätsversagen einer Gerüststütze aufgrund unterdimensionierter Verbindungselemente“ zurück - die Stahlteile, die das Gerüst zusammenhielten, waren zu schwach gerechnet worden.
Angeklagt waren vier Männer: drei Prüfingenieure und ein Statiker, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Drei der Strafprozesse sind inzwischen rechtskräftig erledigt. Ein 62-jähriger Ingenieur wurde im Mai 2023 zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt; das Gericht sprach von einer „lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe“. Ein 68-jähriger Prüfingenieur wurde freigesprochen. Das Verfahren gegen einen 54-jährigen Statiker stellte das Landgericht im Mai 2025 wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage von 5.000 Euro an das Bayerische Rote Kreuz ein.
Bundesgerichtshof hob ein Urteil auf
Offen ist der vierte Fall. Ein 52-jähriger Prüfingenieur war zunächst zu neun Monaten Bewährung verurteilt worden, doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil aus Formgründen auf. Eine Neuverhandlung am Landgericht Schweinfurt steht noch aus. Bis dahin gilt für den Angeklagten die Unschuldsvermutung. Das Gericht teilte mit, der Termin sei „noch nicht absehbar“.
Die statische Berechnung war lückenhaft - das hat zu dem Unglück geführt.
Die Schraudenbach-Brücke gehört zu den fünf tödlichsten Bauunglücken im deutschen Autobahnnetz der vergangenen Jahrzehnte. Die alte Brücke aus dem Jahr 1965 war nach 50 Jahren marode und musste ersetzt werden; die neue Konstruktion - eine 236 Meter lange Plattenbalkenbrücke - wurde nach dem Unglück in zwei Abschnitten gebaut und im Dezember 2019 vollständig in Betrieb genommen. Die Baukosten lagen bei rund 17,5 Millionen Euro.
Für die Hinterbliebenen des in Kroatien lebenden Familienvaters und die verletzten Kollegen ist der zehnte Jahrestag am Sonntag vor allem ein Datum offener Fragen. Wer am Ende für die Versäumnisse haftet, entscheidet sich erst im laufenden Strafverfahren und in den Zivilkammern. Bis dahin wartet die Brücke weiter - und die Akten in Schweinfurt liegen weiter auf den Schreibtischen.