Tesla verkauft sein Fahrassistenzsystem in Europa unter neuem Namen: Aus „Full Self-Driving (Supervised)“ wird „Tesla Assisted Driving“. Der Konzern reagiert damit auf den Druck aus Berlin. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) hatte den alten Begriff als „etwas irreführend“ bezeichnet und die Umbenennung zur Bedingung für sein Werben um eine EU-weite Zulassung gemacht. Der nächste Beschluss im zuständigen Fachausschuss der Union wird im Dezember erwartet.

In seiner Mitteilung vom Anfang Oktober sprach Bilger von einer „konstruktiven Einigung“ mit Tesla. Wie das Verkehrsministerium bestätigte, hatte er sich im September direkt mit Vertretern des Konzerns ausgetauscht. Teil des Pakets ist eine Tempotoleranz: Das System darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit um bis zu zehn Prozent überschreiten - ein Zugeständnis, das Deutschland aktiv unterstützt. Zuvor hatten mehrere Mitgliedsstaaten gewarnt, Tesla könnte das Tempolimit in Einzelfällen um bis zu 50 Prozent überschreiten lassen.

Wir haben schnell einen gemeinsamen Nenner gefunden und eine konstruktive Einigung erzielt.
- Steffen Bilger, Bundesverkehrsminister, gegenüber ecomento.de

Die rechtliche Grundlage bildet bislang eine vorläufige Zulassung aus den Niederlanden nach Artikel 39 der EU-Typgenehmigungsverordnung. Sieben weitere Staaten haben die niederländische Genehmigung übernommen: Litauen, Estland, Dänemark, Belgien, Slowenien, Tschechien und Kroatien. Zusammen decken sie laut electrive.net rund zwölf Prozent der EU-Bevölkerung ab - weit entfernt von der qualifizierten Mehrheit, die Brüssel verlangt. Erforderlich sind mindestens 15 der 27 Mitgliedsstaaten, die zusammen mindestens 65 Prozent der Einwohner repräsentieren.

Oktober-Sitzung ohne Abstimmung

Der Fachausschuss für Kraftfahrzeuge, auf EU-Ebene als TCMV geführt, hatte am 6. Oktober nur eine 25-minütige „Fortsetzung der Diskussion“ auf der Tagesordnung - keine Abstimmung. Wie electrive.net schreibt, blieb der Punkt damit vertagt. Das Komitee kommt erst wieder im Dezember zusammen; frühestens dann ist eine EU-weite Entscheidung über Teslas Assistenzsystem möglich.

Deutschland selbst gehört bislang nicht zu den Staaten, die die niederländische Zulassung übernommen haben. Mit Frankreich, Italien und Spanien zählen weitere große Märkte zu den Vorbehaltsträgern. Die Bedenken kreisen nach Angaben von Branchendiensten um drei Punkte: Geschwindigkeitsregeln, das Verhalten im Stadtverkehr und die Aufmerksamkeitskontrolle der Fahrer. Schweden lehnt Einstellungen über dem Tempolimit grundsätzlich ab, nordeuropäische Staaten verweisen auf Winterverhältnisse, Frankreich hat Zweifel am Umgang mit Radfahrern und Fußgängern.

Tesla verweist seinerseits auf eigene Sicherheitsdaten: Mehr als 70.000 Fahrer nutzten das System täglich auf über einer Million Kilometern, die Unfallrate liege deutlich unter den Werten für konventionell gesteuerte Teslas. Auch nach einer möglichen EU-Genehmigung bliebe die Zulassung zunächst auf Fahrzeuge mit der vierten Generation der Autopilot-Hardware beschränkt. Ältere Modelle mit HW3 brauchen ein eigenes Verfahren.

Für Berlin ist der Fall mehr als eine Verkehrsfrage: Tesla betreibt in Grünheide das einzige europäische Werk des Konzerns, und die Behörden haben erst diese Woche den nächsten Ausbauschritt der Gigafactory in Richtung Millionen-Produktion begleitet. Ob der politische Rückenwind reicht, um im Dezember die nötige Mehrheit in Brüssel zu organisieren, hängt weiterhin an Paris und Rom. Die Niederlande hoffen auf einen zweiten Anlauf; Bilger hat seinen Teil der Verhandlungen vorerst abgeschlossen.