Das Landgericht Zweibrücken hat am Donnerstag einen 26 Jahre alten Griechen wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte, im Verfahren als Ioanni V. geführt, hatte am 2. Februar 2025 in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und Homburg den Zugbegleiter Serkan Calar bei einer Fahrscheinkontrolle so schwer geschlagen, dass der 36-Jährige zwei Tage später an einer Hirnblutung starb.

Die Kammer unter dem Vorsitz von Andreas Herzog sah einen bedingten Tötungsvorsatz nicht als erwiesen an - Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Totschlags oder Mordes. Der Angeklagte habe zwar mit Verletzungsvorsatz gehandelt, den Tod von Calar aber nicht als mögliche Folge erkannt und billigend in Kauf genommen, heißt es in der Urteilsbegründung. Nach den Schlägen seien am Zugbegleiter zunächst keine sichtbaren Verletzungen zu sehen gewesen; auch die anwesenden Fahrgäste hätten keinen tödlichen Ausgang befürchtet, wie die Legal Tribune Online aus der Verhandlung berichtet. Der Angeklagte habe nach der Attacke sinngemäß erklärt, er habe Calar eine Lektion erteilen wollen - ein Hinweis, den die Kammer als Argument gegen einen Tötungsvorsatz wertete.

Oberstaatsanwalt Christian Horras hatte zwölf Jahre Haft gefordert. Er sprach in seinem Plädoyer nach Angaben des Tagesspiegels von einem „völlig sinnlosen Wutausbruch aus nichtigem Anlass“. Verteidiger Dimitrios Giannadakis argumentierte auf Notwehrexzess und einen psychischen Ausnahmezustand seines Mandanten. Der Angeklagte hatte im Prozess die Tat eingeräumt, einen Tötungsvorsatz jedoch bestritten und die Angehörigen um Verzeihung gebeten. Er war ohne gültigen Fahrschein unterwegs und weigerte sich, seine Personalien anzugeben, als Calar ihn zum Verlassen des Zuges an der nächsten Station aufforderte.

Das Urteil ist ein weiterer Schlag ins Gesicht.
- Yalçın Tekinoğlu, Anwalt der Familie Calar, gegenüber dem Tagesspiegel

Die Familie Calar blieb der Urteilsverkündung fern; schon die Plädoyers hatten die Angehörigen boykottiert. Ihr Anwalt Yalçın Tekinoğlu kündigte umgehend Revision beim Bundesgerichtshof an. Aus Sicht der Nebenkläger hätte die Kammer wegen Mordes oder mindestens Totschlags verurteilen müssen; Tekinoğlu spricht von einem „Fehlurteil“. Serkan Calar hinterlässt zwei Söhne im Alter von zehn und zwölf Jahren, die bei den Großeltern leben. Sein Vater Erdal Calar erlitt nach Angaben der Familie einen Herzinfarkt, als er vom Tod des Sohnes erfuhr.

Aggressivität im Regionalverkehr

Der Fall Calar hat innerhalb der Deutschen Bahn eine Debatte über Gewalt gegen Zugpersonal ausgelöst, die bis heute anhält. Der Sicherheitsverantwortliche von DB Regio Mitte zählte im Jahr 2025 nach Angaben des Tagesspiegels 231 Übergriffe auf Beschäftigte, deren Schwere über die zuvor häufigen Fälle von Anspucken und Beleidigen hinausgehe. Der Konzern startete nach dem Tod des Zugbegleiters ein Pilotprojekt zur Doppelbesetzung von Regionalzügen und einen Testlauf mit stichfesten Westen für Kontrollpersonal. Am Mannheimer Hauptbahnhof, wo Calar arbeitete, ist ein Gedenkstein geplant.

Detlef Placzek, Opferbeauftragter des Landes Rheinland-Pfalz, hatte den Prozess durchgehend begleitet und sprach nach dem Urteil von einer schweren Belastung für die Familie. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Nimmt der Bundesgerichtshof die Revision an, dürfte es zu einer Neuverhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts Zweibrücken kommen.