Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen darf den hessischen Landesverband der AfD weiter als rechtsextremen Verdachtsfall führen und mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten. Das hat die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in der Hauptsache entschieden und damit eine Klage der Partei abgewiesen, wie die hessenschau und die Tagesspiegel-Redaktion am Mittwoch berichteten. Der Beschluss beendet einen Rechtsstreit, der sich seit der Einstufung im September 2022 über vier Jahre hingezogen hatte.

Zur Begründung verwies das Gericht auf „hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für Bestrebungen des Landesverbands gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Ein Distanzieren des hessischen Verbands von der bereits rechtskräftig als Verdachtsfall eingestuften Bundespartei sei nicht erkennbar, zitiert die Tagesspiegel-Redaktion aus der mündlichen Urteilsbegründung. Darüber hinaus hätten sich landesspezifische Indikatoren ergeben, die eine Beobachtung mit den Mitteln des Verfassungsschutzes tragen.

Einen Teilerfolg erzielte die AfD dennoch. Die Pressemitteilung, mit der das Landesamt und das Innenministerium im September 2022 öffentlich gemacht hatten, dass der Landesverband fortan als Verdachtsfall geführt werde, sei rechtswidrig gewesen, urteilten die Richter. Für eine derartige Bekanntmachung habe es im hessischen Verfassungsschutzgesetz zum damaligen Zeitpunkt keine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben. Die Berufung gegen das Urteil ließ die Kammer ausdrücklich zu.

Es ist nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere.
- Aus der mündlichen Urteilsbegründung, zitiert nach Tagesspiegel

AfD spricht von politischer Motivation

Die hessische AfD reagierte verhalten. Der Landesvorsitzende Robert Lambrou bezeichnete die Partei gegenüber t-online als „bürgerlich, konservativ, freiheitlich“ und kündigte zusammen mit Co-Chef Andreas Lichert eine Prüfung des Urteils samt aller juristischen Optionen an. Der Anwalt der Partei hatte in der Verhandlung argumentiert, die Einstufung sei „überwiegend aus politischen Gründen“ erfolgt und komme einer „Stigmatisierung und Diffamierung“ gleich. Innenminister Roman Poseck (CDU) wertete den Beschluss laut hessenschau dagegen als Bestätigung einer „wehrhaften Demokratie“; der Verfassungsschutz handle „auf der Grundlage des geltenden Rechts“, sagte er der ARD-Anstalt.

Bundesweiter Kontext

Die Wiesbadener Entscheidung reiht sich in eine Serie von Gerichtsurteilen ein, die der Beobachtung der AfD durch staatliche Sicherheitsbehörden Rückendeckung geben. Bereits 2023 hatte eine erste Eilentscheidung des Wiesbadener Gerichts die Einstufung des Landesverbands für zulässig erklärt; ein Oberverwaltungsgericht bestätigte den Befund 2025. Bundesweit führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die Gesamtpartei seit dem Frühjahr 2026 ebenfalls als rechtsextremen Verdachtsfall - ein Status, gegen den die AfD in Köln klagt. Die hessische Kammer stützte ihre Entscheidung ausdrücklich auch auf diese bundesrechtliche Lage.