Der Bundesrat entscheidet an diesem Freitag um 9.30 Uhr über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Die Vorlage gilt als sichere Bank: Der Gesundheitsausschuss hatte sich nach Angaben der Pharmazeutischen Zeitung mit 15 Stimmen ohne Gegenstimme dafür ausgesprochen, das Gesetz passieren zu lassen, Baden-Württemberg enthielt sich. Damit nimmt Warkens erste größere Gesundheitsreform die letzte parlamentarische Hürde, nachdem der Bundestag das Vorhaben am 22. Mai mit 440 zu 126 Stimmen verabschiedet hatte. Für die Reform votierten die Koalitionsfraktionen Union und SPD, gegen das Gesetz stimmten AfD und Grüne, die Linksfraktion enthielt sich.
Im Kern soll das ApoVWG das wirtschaftliche Umfeld vor allem für inhabergeführte und ländliche Apotheken stabilisieren. Die Notdienstpauschale wird deutlich angehoben, neu eingeführt wird ein Zuschuss für Teilnotdienste. Die Eröffnung von Zweigapotheken in unterversorgten Regionen wird vereinfacht, indem die Betriebserlaubnis einer nahegelegenen Apotheke erweitert werden kann. Erfahrene Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen dürfen Apotheken auf dem Land künftig bis zu 20 Tage pro Jahr eigenverantwortlich leiten - eine Regelung, die die Länder zunächst scharf kritisiert hatten und die in einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen abgeschwächt wurde, wie Apotheke Adhoc berichtet.
Impfen, Schnelltests, Rezept ohne Arzt
Die größte Verschiebung trifft den Versorgungsalltag. Apotheken sollen sämtliche Totimpfstoffe verabreichen dürfen, darunter Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Pneumokokken, Gürtelrose und FSME, ergänzend zur bereits zulässigen Grippe- und Corona-Impfung. Vorgesehen sind außerdem Schnelltests auf Adeno-, Influenza-, Noro-, RS- und Rotaviren sowie Blutentnahmen für diagnostische Zwecke - jeweils gegen Bezahlung. Patientinnen und Patienten erhalten zudem unter eng begrenzten Bedingungen ein verschreibungspflichtiges Medikament ohne ärztliches Rezept: bei chronischen Therapien, die seit mindestens drei Quartalen laufen, sowie bei unkomplizierten akuten Beschwerden. Fällig werden in solchen Fällen der Eigenanteil plus eine Apothekengebühr von fünf Euro.
Aus der Ärzteschaft kommt Widerspruch. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sieht in den neuen Befugnissen eine Verlagerung originär ärztlicher Aufgaben. „In diesem Entwurf geregelt werden soll, dass Apotheker originär ärztliche Aufgaben übernehmen. Dafür sind Apotheker und Apothekerinnen nicht ausgebildet“, erklärte KBV-Vorstand Sibylle Steiner. Beim Impfen verweist die KBV auf die Größenordnung: 11,6 Millionen Grippeimpfungen in Arztpraxen stünden 120.000 in Apotheken gegenüber - ein Argument gegen die These, die Apotheke werde die Impfquoten messbar heben.
Impfen ist und bleibt eine originär ärztliche Aufgabe.
Fixum-Erhöhung hängt am Wirtschaftsministerium
Offen bleibt das Honorar. Das im Koalitionsvertrag verabredete Fixum für rezeptpflichtige Arzneimittel soll in zwei Stufen steigen, zum 1. Juli 2026 von 8,35 auf 9,00 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro. Geregelt wird die Anhebung allerdings nicht im ApoVWG selbst, sondern in einer separaten Honorarverordnung, die zwischen dem Gesundheits- und dem Wirtschaftsministerium abgestimmt werden muss. Diese Verordnung steht heute nicht auf der Tagesordnung des Bundesrats. ABDA-Präsident Thomas Preis hat bereits vor einer Verzögerung der ersten Stufe gewarnt; ohne fristgerechte Honorarverordnung greift die Anhebung am 1. Juli ins Leere.
Die Reform trifft eine Branche im Sinkflug. Seit Jahren schließen mehr Apotheken, als neue eröffnen, vor allem im ländlichen Raum. Warken hat die Vorlage damit verbunden, „flächendeckend und wohnortnah“ die Arzneimittelversorgung zu sichern, wie es in der Begründung des Bundesgesundheitsministeriums heißt. Auf derselben Bundesratssitzung beraten die Länder über acht weitere Bundestagsbeschlüsse, darunter die Senkung der Luftverkehrssteuer und das Gewaltschutzgesetz mit der Einführung der elektronischen Fußfessel nach spanischem Vorbild. Für das ApoVWG ist die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich; die Länderkammer kann nur den Vermittlungsausschuss anrufen - genau das hat der Gesundheitsausschuss aber verworfen.