Das Bundeskabinett hat am Dienstag den Gesetzentwurf von Familienministerin Karin Prien (CDU) beschlossen, mit dem das sogenannte begleitete Trinken für 14- und 15-Jährige abgeschafft wird. Damit fällt die seit 1952 geltende Ausnahme im Jugendschutzgesetz, nach der Minderjährige in Begleitung eines Sorgeberechtigten in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt konsumieren dürfen. Als Nächstes berät der Bundestag darüber.
Künftig soll für den Erwerb und den Konsum aller alkoholischen Getränke einheitlich die Altersgrenze von 16 Jahren gelten, für Spirituosen bleibt die Grenze von 18 Jahren unverändert. In der Kabinettsvorlage heißt es, die bisherige Ausnahme schwäche „den Schutz Jugendlicher vor erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums“ und widerspreche damit den Zielen der Bundesregierung zu einer besseren Suchtprävention, wie der Tagesspiegel aus dem Papier zitiert.
Prien selbst hatte die Reform bereits im März auf dem BILD-Kindergesundheitsgipfel angekündigt und die Ausnahmeregel dort als „Relikt aus den 50er Jahren“ bezeichnet, das abgeschafft gehöre. Rückendeckung bekommt sie vom Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck, der schon im vergangenen Jahr gefordert hatte, das begleitete Trinken ab 14 zu beenden, weil es Kindern und Jugendlichen schade. Auch die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten sich 2025 einstimmig für ein Ende ausgesprochen, der Bundesrat brachte 2025 eine entsprechende Initiative auf den Weg.
Rückgang der Alkoholvergiftungen, aber weiter fünfstellige Zahlen
Auf der Datenseite weist die DAK-Gesundheit für das Jahr 2024 bundesweit 8.781 stationäre Krankenhausbehandlungen von Kindern und Jugendlichen wegen Alkoholvergiftung aus, ein Minus von 5,3 Prozent gegenüber 2023 und der niedrigste Wert seit einem Vierteljahrhundert. Der Trend zeigt seit Jahren nach unten, absolut bleibt die Zahl aber im fünfstelligen Bereich, wenn ambulante Fälle mitgerechnet werden. Eine im Auftrag der Kaufmännischen Krankenkasse durchgeführte Forsa-Umfrage aus dem vergangenen Jahr ergab, dass rund zwei Drittel der Erwachsenen die strengere Altersgrenze befürworten.
Wir wollen dieses Relikt aus den 50er Jahren abschaffen.
Die Alkoholregelung ist Teil eines größeren Reformpakets aus dem Familienministerium, das auch die Kinder- und Jugendhilfe umbaut und Verwaltungsabläufe straffen soll. Kritik am Gesamtpaket kommt vom Sozialverband SoVD, der bei den Regelungen zur Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung Nachbesserungen fordert; das Ministerium hält dagegen, dass individuelle Rechtsansprüche „uneingeschränkt bestehen“ blieben. Für den Alkoholpassus selbst zeichnet sich im Bundestag ohnehin eine breite Mehrheit ab, die Länder hatten bereits im vergangenen Jahr geliefert.
Bleibt die Frage, wie die Praxis nachzieht. In Supermärkten und an Kassen wird das Alter beim Alkoholkauf ohnehin regelmäßig kontrolliert, die Ausnahme für Begleitpersonen war in der Umsetzung schon bisher heikel. Wenn das Gesetz beschlossen ist, entfällt sie ersatzlos, und Eltern dürfen ihren Kindern in der Gaststätte oder auf dem Stadtfest kein Bier mehr bestellen. Streeck hatte im vergangenen Sommer noch weitergehende Schritte gefordert, etwa eine Beschränkung des Alkoholverkaufs an Tankstellen und ein Ende der Präsenz im Kassenbereich von Supermärkten. Beides steht in der aktuellen Vorlage noch nicht.