Der Bundestag hat am Donnerstag ohne Aussprache die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben und damit den Weg für ein Ermittlungsverfahren gegen den Politiker freigemacht. Grundlage war ein Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 5. August 2026, dem der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung folgte. Dafür stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Linken, dagegen votierte die AfD-Fraktion.

Anlass ist eine Strafanzeige der Spiegel-Redakteurin Ann-Kathrin Müller wegen Beleidigung. Brandner hatte die Journalistin mehrfach als „Faschistin“ bezeichnet, unter anderem auf der Plattform X. Das Landgericht Berlin II untersagte ihm diese Bezeichnung dreimal in einstweiligen Verfügungen und verhängte gegen ihn Ordnungsgelder von insgesamt 50.000 Euro. Eine Beschwerde Brandners gegen das dritte Ordnungsgeld über 30.000 Euro blieb erfolglos.

Das ist ein gutes und klares Signal gegen Hetze aus den Reihen der AfD.
- Marc-Oliver Srocke, Rechtsanwalt von Ann-Kathrin Müller, gegenüber Legal Tribune Online

Müllers Anwalt Marc-Oliver Srocke wertete den Bundestagsbeschluss gegenüber der Legal Tribune Online als „gutes und klares Signal gegen Hetze aus den Reihen der AfD“. Brandner selbst hatte den Vorwurf zuvor zurückgewiesen. Gegenüber t-online sagte der Bundestagsabgeordnete, es fehle ihm „die Phantasie, um darin auch nur ansatzweise etwas Rechtswidriges zu sehen“. Der Jurist gehört seit 2017 dem Bundestag an, sitzt für die AfD im Rechtsausschuss und ist Vize-Fraktionsvorsitzender seiner Partei.

Verfahren nun bei Staatsanwaltschaft

Mit der Aufhebung der Immunität kann die zuständige Staatsanwaltschaft nun ein Strafverfahren gegen Brandner einleiten. Beleidigung ist in Deutschland ein Antragsdelikt nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches, es droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Der Bundestag entscheidet über Immunitätsangelegenheiten regelmässig zu Beginn einer Sitzungswoche und gibt Verfahren nur dann frei, wenn hinreichende Verdachtsmomente vorliegen.