Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend das Gesetz zur Durchführung der EU-KI-Verordnung beschlossen und damit die Bundesnetzagentur zur zentralen Aufsichtsbehörde für Künstliche Intelligenz in Deutschland gemacht. Für die Vorlage stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen votierten AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Drei Änderungsanträge der Opposition wurden abgelehnt.
Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung die im August 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung 2024/1689 um, das weltweit erste staatenübergreifende Regelwerk zum Einsatz Künstlicher Intelligenz. Jeder Mitgliedstaat muss eine zentrale Marktüberwachungsbehörde benennen. Berlin entschied sich nicht für eine neu zu schaffende Stelle, sondern überträgt die Aufgabe der bereits bestehenden Bonner Regulierungsbehörde, die Strom-, Gas-, Telekommunikations-, Post- und Eisenbahnmärkte beaufsichtigt. Zugleich entsteht dort ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum als Schnittstelle zu europäischen Institutionen sowie eine unabhängige Marktüberwachungskammer für Hochrisiko-KI-Systeme.
Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) verteidigte den schlanken Zuschnitt im Plenum. „Mit diesem Gesetz setzen wir die europäischen Vorgaben maximal innovationsfreundlich um und schaffen eine schlanke KI-Aufsicht mit klarem Fokus auf die Bedürfnisse der Wirtschaft“, sagte Wildberger laut bundesregierung.de. „Wir bauen keine zusätzliche Bürokratiebehörde auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen und bündeln digitale Expertise bei der Bundesnetzagentur.“ Die Bonner Behörde soll außerdem mindestens ein KI-Reallabor einrichten, in dem Anwendungen unter Aufsicht erprobt werden können - explizit gedacht für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups.
Wir bauen keine zusätzliche Bürokratiebehörde auf, sondern setzen auf bestehende Strukturen und bündeln digitale Expertise bei der Bundesnetzagentur.
Die Opposition griff den Entwurf von drei Seiten an. Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, „Improvisation zum Gesetz“ zu erheben, und kritisierte den Aufwand für eine in den USA und China längst überholte Regelung. Die Grünen warnten vor einer „Flickenteppich“-Struktur und forderten einen am Schutz der menschlichen Würde orientierten Rahmen. Die Linke verlangte strengere Transparenzpflichten für Trainingsdaten, Urheberschutz für Kreativschaffende sowie ein klares Verbot biometrischer Massenüberwachung. Alle drei Anträge wurden mit den Stimmen von Union, SPD und in Teilen der AfD abgelehnt.
Bußgelder, Kosten und Bonner Aufwuchs
Bei Verstößen gegen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber der Aufsicht sieht das Gesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor; die in der EU-Verordnung verankerten Höchststrafen für nicht-konforme KI-Systeme bleiben davon unberührt. Den Erfüllungsaufwand für den Bund beziffert die Vorlage auf rund 15,9 Millionen Euro jährlich, jenen für die Länder auf rund 33,1 Millionen Euro pro Jahr plus einmalige Umstellungskosten. In zwei Stufen, nach 18 Monaten und nach drei Jahren, soll der Bundestag prüfen, ob das gewählte Modell trägt.
Damit endet ein Tauziehen, das im März 2026 mit der Anhörung im Digitalausschuss begonnen hatte. Sachverständige hatten dort der Bundesnetzagentur grundsätzlich Kompetenz attestiert, gleichzeitig aber Personal- und Tempo-Risiken benannt. Die Behörde muss nun parallel zum Tagesgeschäft eine neue Marktüberwachung mit Reallabor, Beschwerdestelle und europäischer Anbindung aufbauen - und das in einem Markt, in dem laut Bitkom-Studien rund 80 Prozent der deutschen Unternehmen KI mittlerweile zumindest punktuell einsetzen. Der Bundesrat berät die Vorlage nach Angaben des Bundestags voraussichtlich noch vor der Sommerpause.