Der Bundestag hat am Freitag die Modernisierung des Bundespolizeigesetzes beschlossen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Grünen und Linken und bei Enthaltung der AfD stimmten die Abgeordneten der Regierungsvorlage 21/3051 in geänderter Fassung zu. Das Gesetz erlaubt der Bundespolizei erstmals automatisierte biometrische Gesichtserkennung in Echtzeit, den Einsatz von Staatstrojanern und die algorithmische Auswertung von Bewegungs- und Objektmustern.

Herzstück ist der neue §31b, der die Rechtsgrundlage für die biometrische Echtzeit-Fahndung schafft. Kamerabilder an Bahnhöfen, Flughäfen und in Grenzgebieten dürfen künftig unmittelbar nach der Aufnahme automatisch mit hinterlegten Biometrieprofilen abgeglichen werden. Der Einsatz bleibt auf schwere Straftaten wie Terrorismus oder eine akute Gefahr für Leib und Leben beschränkt, benötigt in der Regel einen richterlichen Beschluss und muss von zwei geschulten Beamten überprüft werden. Die Regierung stützt sich dabei auf Ausnahmen der EU-KI-Verordnung, die biometrische Echtzeitüberwachung im öffentlichen Raum grundsätzlich untersagt.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigte den Ausbau als überfällige Anpassung. „Wir werden den Werkzeugkasten von Polizei und Nachrichtendiensten deutlich erweitern“, sagte Dobrindt laut Tagesspiegel. Sein Fraktionskollege Alexander Throm nannte die Reform im Plenum „maßstabsbildend“ für die Länder der Bundesrepublik. Neben der Live-Fahndung erhält die Behörde Zugriff auf die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, darf Bestands-, Nutzungs- und Verkehrsdaten abfragen, Mobiltelefone identifizieren und orten, Drohnen zur Bild- und Tonaufzeichnung einsetzen sowie technische Mittel zur Drohnenabwehr betreiben.

Mit der biometrischen Echtzeitüberwachung greift die Koalition tief in Grundrechte ein.
- Irene Mihalic, Grüne, im Plenum

Die Opposition warf der Koalition einen Dammbruch vor. Die Grüne Innenpolitikerin Irene Mihalic sprach von einem tiefen Grundrechtseingriff, die Linken-Abgeordnete Clara Bünger warnte, die „flächendeckende Überwachung wird für Millionen zum Normalzustand“. Netzpolitik.org kritisierte, im parlamentarischen Verfahren seien Mindestschutzmechanismen wie Kontrollquittungen und Dokumentationspflichten aus früheren Entwürfen gestrichen worden. Ein Änderungsantrag der Linken, der Kennzeichnungspflicht und obligatorischen Bodycam-Einsatz bei Zwangsanwendung vorsah, fand keine Mehrheit.

Verbände sehen Grundrechte in Gefahr

Der Deutsche Anwaltverein hatte den Entwurf bereits in der Anhörung als „digitale Überwachungsdystopie“ bezeichnet. Rechtsanwältin Lea Voigt warnte vor einer „gigantischen Polizeidatenbank“, die auch „ohne Verdacht einer konkreten Straftat“ ausgewertet werden könne. Amnesty International sieht die Reform im Konflikt mit der EU-KI-Verordnung: Generalsekretärin Julia Duchrow erklärte bereits vor Monaten, ein Abgleich mit Bildern aus dem Internet setze verbotene Gesichtserkennungsdatenbanken voraus. Auch AlgorithmWatch, der Chaos Computer Club und die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatten sich einer gemeinsamen Kritik angeschlossen.

Was als Nächstes kommt

Das Gesetz geht nun in den Bundesrat, der in der Länderkammer eine Zustimmungspflicht hat. Parallel wird die Bundesregierung Ausführungsverordnungen zur Auswahl der Kamerastandorte und zum technischen Verfahren des biometrischen Abgleichs vorlegen müssen. Klagen sind absehbar: Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke haben eine verfassungsrechtliche Prüfung in Karlsruhe angekündigt, die Gesellschaft für Freiheitsrechte bereitet nach eigener Ankündigung eine Verfassungsbeschwerde vor. Wann die ersten Kameras an deutschen Bahnhöfen die neuen Befugnisse produktiv nutzen, hängt an der Beschaffung der KI-Systeme und der behördlichen Freigabe.