Der Bundesrat hat am Freitag in seiner 1066. Sitzung die Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt und damit den Weg für die elektronische Fußfessel im zivilrechtlichen Schutz vor häuslicher Gewalt frei gemacht. Der Bundestag hatte das von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Gesetz am Vortag beschlossen. Familiengerichte können in Hochrisikofällen anordnen, dass mutmaßliche Täter ein GPS-Armband oder eine Fußfessel tragen. Eine Überwachungsstelle erkennt, wenn sich der Träger einer Wohnung, einem Arbeitsplatz oder einer Schule nähert, an der sich das Opfer aufhält, und kann die Polizei oder den Täter direkt kontaktieren.
Opfer erhalten auf Wunsch ein zweites Gerät, das vor der Annäherung warnt. Die Schutzzone kann auf Antrag über die übliche Sperrzone hinaus erweitert werden, sodass bereits frühere Alarme ausgelöst werden. Wer eine Schutzanordnung verletzt, dem drohen künftig bis zu drei statt wie bisher zwei Jahre Haft. Familiengerichte erhalten zudem Zugriff auf das Waffenregister, um die Gefährdungslage besser einschätzen zu können. Hinzu kommen verpflichtende soziale Trainingskurse und Gewaltberatungen für Täter. Das Gesetz tritt am ersten Tag des vierten Quartals nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Hubig sprach im Bundesrat von einem „echten Fortschritt, auf den man gemeinsam mit den Ländern lange hingearbeitet habe“. Im Deutschlandfunk hatte die Justizministerin am Morgen erklärt: „Das ist ein erster Schritt, aber es ist eben nur Teil eines ganzen Maßnahmenpakets.“ Spanien diene als Vorbild: „Spanien hat mit dem Instrument hervorragende Erfahrungen gesammelt. Wir nehmen uns daran ein Vorbild.“
Im Kampf gegen häusliche Gewalt gibt es keine Wundermittel - und nicht die eine Maßnahme, die alle Probleme löst.
Die Lage ist drastisch. Die polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts wies für 2024 nach Angaben von t-online 265.942 Fälle häuslicher Gewalt aus, ein Plus von 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 171.069 Menschen wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt, knapp zwei Drittel davon Frauen. Hubig sagte im Deutschlandfunk, „Verachtung gegenüber Frauen“ nehme in der Gesellschaft zu, Gewalt werde zunehmend akzeptiert. „Es ist ein gesellschaftliches Problem. Es ist kein individuelles Problem.“
Pläne für Sexualstrafrecht laufen parallel
Die Bundesregierung arbeitet parallel an weiteren Vorhaben. Erst am Vortag hatte Hubig angekündigt, die Verjährungsfrist für schwere Sexualstraftaten von fünf auf 20 Jahre anzuheben - ein eigenständiger Gesetzgebungsprozess, der noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden soll. Im Anschluss an die Fußfessel-Reform stehen nach Angaben aus dem Ministerium psychosoziale Prozessbegleitung und ein überarbeitetes Sorgerecht auf der Agenda.
Mit der heutigen Bundesratsbilligung schließt sich ein Vorhaben, das bereits unter der Ampelregierung begonnen worden war und das Hubig unter Schwarz-Rot fortgesetzt hat. Damit löst die Bundesrepublik eine Vorgabe der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein, die elektronische Überwachung als Schutzinstrument ausdrücklich vorsieht. Wann genau die ersten Fußfesseln in Deutschland angelegt werden, hängt von der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und der technischen Umsetzung durch die Länder ab.