Der Bundestag hat am Donnerstagmittag den Regierungsentwurf zur Einführung des antragslosen Kindergeldes beschlossen. Nach einer 60-minütigen Debatte stimmte das Parlament über den Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium ab, der einen zweistufigen Übergang zur automatischen Auszahlung vorsieht. Die Reform soll im Frühjahr 2027 in einer ersten Stufe für Zweit- und Folgekinder greifen, ehe voraussichtlich im November 2027 auch Erstgeborene ohne Antrag Anspruch erhalten.

Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) eröffnete die Debatte und verband die Reform mit einem klaren Versprechen an die Eltern. „Ihr werdet künftig mehr Zeit für das Baby haben und euch weniger mit Bürokratie befassen müssen“, zitierte ZDFheute den SPD-Vorsitzenden. Klingbeil rechnet damit, dass durch die Automatisierung jährlich rund 300.000 Erstanträge auf Kindergeld entfallen. Als technische Grundlage dient die steuerliche Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern nach der Geburt eines Kindes vergibt.

Ihr werdet künftig mehr Zeit für das Baby haben und euch weniger mit Bürokratie befassen müssen.
- Lars Klingbeil, Bundesfinanzminister, im Bundestag

Zwei Stufen und ein Haken bei der zweiten

In der ersten Stufe soll die Familienkasse Daten, die sie bereits aus der Bearbeitung des Erstkindes kennt, für die Auszahlung an Zweit- und Folgekinder weiterverwenden. Familien, die bereits Kindergeld beziehen, bekommen die Zahlung für neu geborene Geschwisterkinder dann automatisch. Für die zweite Stufe - die auch Erstgeborene erfasst - hat der Gesetzgeber eine Bedingung eingezogen: Mindestens ein Elternteil muss gemeinsam mit dem Kind in Deutschland leben und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeiten.

Die AfD-Fraktion brachte einen eigenen Antrag ein, der das Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz in anderen EU-Staaten an die dortigen Lebenshaltungskosten koppeln soll. Die Linke stimmte der Vereinfachung zwar zu, kritisierte aber die Höhe des Kindergelds von 259 Euro pro Monat als unzureichend. Auch der Bundesrechnungshof und Sachverständige hatten die Reform in einer Anhörung des Finanzausschusses Ende Juni grundsätzlich begrüßt, wie der Bundestag in seinem Sitzungsbericht festhielt.

Die technische Umstellung liegt bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Ein Datenaustausch mit den Standesämtern und dem Bundeszentralamt für Steuern soll gewährleisten, dass die Auszahlung automatisch nach der Vergabe der Steuer-ID beginnt. Für Eltern, die weiterhin einen Antrag stellen wollen oder in besonderen Konstellationen leben - etwa bei getrennten Elternteilen in unterschiedlichen Ländern - bleibt das bisherige Antragsverfahren nach Angaben des Bundesfinanzministeriums parallel bestehen.