Der Bundestag hat die für dieses Jahr vorgesehene Erhöhung der Abgeordnetendiäten am Freitag einstimmig ausgesetzt. Nach rund 30-minütiger Debatte stimmten die 630 Abgeordneten dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (Drucksache 21/6330) ohne Gegenstimme zu, wie die Bundestagsverwaltung im Textarchiv der Sitzungswoche 28 dokumentierte. Statt eines Anstiegs um 4,2 Prozent auf 12.330,48 Euro bleibt die monatliche Grundentschädigung bei 11.833,47 Euro. Wie wir am 12. Juni berichteten, hatten Union und SPD die Aussetzung bereits in der ersten Lesung in der Nacht auf Freitag eingebracht; die abschließende Beratung war für die laufende Sitzungswoche geplant.

Der Verzicht ist einmalig auf 2026 begrenzt. Grundlage der abgelehnten Erhöhung ist die im Abgeordnetengesetz seit 2014 vorgesehene automatische Indexierung, die die Diäten jährlich zum 1. Juli an die Entwicklung des Nominallohnindex koppelt. Weil die höhere Rate im Juli bereits ausgezahlt wurde, wird die Differenz von 497,01 Euro laut Bundestagsverwaltung mit der Augustzahlung verrechnet; von September an gilt wieder der bisherige Satz. Ab dem 1. Juli 2027 soll die reguläre Anpassung von der Basis 11.833,47 Euro aus wieder greifen.

Es wäre nicht in die Zeit gepasst, gleichzeitig eine substanzielle Diätenerhöhung zu beschließen und den Bürgern spürbare Belastungen zuzumuten.
- Steffen Bilger, Parlamentarischer Geschäftsführer der Unionsfraktion

Für die Unionsfraktion begründete Steffen Bilger den Schritt mit dem parallelen Sparkurs der Regierung. „Es wäre nicht in die Zeit gepasst, gleichzeitig eine substanzielle Diätenerhöhung zu beschließen und den Bürgern spürbare Belastungen zuzumuten“, sagte der CDU-Politiker laut dem GMX-Bericht mit Blick auf die am selben Tag beschlossene GKV-Finanzreform. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte, er habe in seinem Wahlkreis „viel Zustimmung für den Verzicht in diesem Jahr“ erhalten. Bündnis-90-Innenpolitikerin Irene Mihalic bezeichnete den Vorgang als „unnötig kompliziert“ und verwies auf einen bereits am 20. Mai eingebrachten Grünen-Antrag (Drucksache 21/6004), der die Aussetzung schon vor dem 1. Juli hätte greifen lassen.

AfD scheitert mit Grundsatzantrag

Die AfD-Fraktion versuchte, das Thema für eine grundsätzliche Systemänderung zu nutzen. Ihr Änderungsantrag (Drucksache 21/7031) und ihr eigener Gesetzentwurf zur dauerhaften Abschaffung des automatischen Anpassungsverfahrens (Drucksache 21/331) wurden nach den Angaben des Textarchivs jeweils mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken abgelehnt. Ein zusätzlicher AfD-Vorstoß zum Verzicht auf Ministergehälter (Drucksache 21/5477) fand ebenfalls keine Mehrheit. Der bereits im Mai eingereichte Grünen-Antrag und ein inhaltsgleicher Antrag der Linksfraktion (Drucksache 21/5588) wurden nach der Annahme des Koalitionsentwurfs für erledigt erklärt.

Die Berliner Zeitung wies darauf hin, dass mehrere Landesparlamente im gleichen Zeitraum unterschiedliche Wege gehen: Einige Länder heben die Abgeordnetenbezüge trotz Bundes-Verzichts an. Auf Bundesebene bleibt die Aussetzung ohne Aufholeffekt; das Gehaltsniveau liegt damit dauerhaft rund 500 Euro pro Monat unter dem Pfad, den die Indexierung vorgesehen hätte.

Politisch ist der einstimmige Beschluss eine Prämie für die von SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf im Mai eröffnete Debatte: Er hatte in der Bild-Zeitung gefragt, wie man Glaubwürdigkeit zurückgewinnen wolle, wenn man auf der einen Seite Sparpakete schnüre und auf der anderen die eigenen Bezüge automatisch steigen lasse. Union und AfD hatten den Verzicht zunächst abgelehnt, ehe Unionsfraktionschef Jens Spahn Mitte Mai Zustimmung signalisierte. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hatte parallel angekündigt, ein im Haushalt 2026 vorgesehenes Baupaket von rund 600 Millionen Euro für den Bundestag zu stoppen; dieser Beschluss steht separat auf der Tagesordnung.