Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag die Klage einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den früheren CDU-Politiker Thomas Heilmann gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition abgewiesen. Der Zweite Senat entschied im Hauptsacheverfahren, dass es kein verfassungsrechtlich vorgegebenes Zeitfenster für die Beratung von Gesetzentwürfen gibt. Heilmann hatte 2023 im Eilverfahren durchgesetzt, dass die Verabschiedung des ursprünglichen Entwurfs vor der Sommerpause gestoppt wurde. In der Hauptsache scheiterte er nun.

„Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines zählbaren Tempolimits", zitieren übereinstimmend Rhein-Neckar-Zeitung, Handelsblatt und t-online aus der Urteilsbegründung. Die Karlsruher Richterinnen und Richter erkennen damit an, dass Abgeordnete einen Anspruch auf ausreichende Beratungszeit haben - sie weigern sich aber, diesen Anspruch in einer festen Stunden- oder Tagesgrenze zu formulieren. Die Berichterstatterin Ann-Katrin Kaufhold hatte in der mündlichen Verhandlung im Februar die Leitfrage benannt: „Wann wird aus einem ,schnellen' ein ,zu schnelles' Gesetzgebungsverfahren?"

Ausgangspunkt: Änderungsantrag Tage vor der Abstimmung

Streitgegenstand war das Gebäudeenergiegesetz, das die Ampel-Koalition am 7. Juli 2023 kurz vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen wollte. Wenige Tage vor der geplanten Abstimmung hatten die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht. Heilmann sah dadurch sein Recht als Abgeordneter auf ausreichende Beratungszeit verletzt. Der Zweite Senat stoppte das Vorhaben im Eilverfahren; das Gesetz wurde erst im September 2023 mit deutlichen Anpassungen verabschiedet.

Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines zählbaren Tempolimits.
- Bundesverfassungsgericht, Zweiter Senat, Urteil vom 23. Juli 2026

Vor der Karlsruher Verkündung hatte Heilmann seine Erwartungshaltung skizziert: „Verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, würde nicht nur die Qualität der Gesetzgebung für die Zukunft absichern, sondern auch das Herz unserer Demokratie nachhaltig stärken", so der frühere Abgeordnete gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung. Diese festen Rahmenbedingungen hat der Senat nun ausdrücklich abgelehnt. Er verweist stattdessen auf die politische Verantwortung der Fraktionen und des Bundestagspräsidiums, den Beratungsprozess selbst zu strukturieren.

Signal an den Bundestag: Selbstdisziplin statt Karlsruher Aufsicht

Politisch relevant ist die Entscheidung, weil sie den engen Rahmen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle über parlamentarische Abläufe bestätigt. Wie der Handelsblatt-Beitrag zum Urteil einordnet, hätte eine feste Frist die Arbeitsweise des Bundestages spürbar verändert. Für die Zukunft bleibt es dabei, dass die Geschäftsordnung des Bundestages und das politische Kräfteverhältnis den Zeitplan bestimmen - nicht ein Kalender aus Karlsruhe. Für den Fall Heilmann bedeutet das Urteil trotz Erfolg im Eilverfahren eine juristische Niederlage in der Hauptsache.