Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma hat Strafanzeige gegen den AfD-Bundesvorsitzenden Tino Chrupalla erstattet. Auslöser ist eine Äußerung bei einem Wahlkampfauftritt am Freitag, den 29. August, im Kulturhaus Grimmen in Mecklenburg-Vorpommern. Vor rund 400 Zuhörerinnen und Zuhörern spielte Chrupalla auf den Fund zweier Pistolen in einem Wald bei Berlin an und schrieb den Waffenfund einer angeblichen Volksgruppe zu. Die Anzeige ging am 1. September bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg ein.

„Da findet man zwei Waffen, zwei Pistolen, die wahrscheinlich irgendwelche Zigeuner dort verloren haben, beim Pilzesuchen“, sagte Chrupalla laut Wortprotokoll des Zentralrats. Teile des Publikums reagierten mit Gelächter und Applaus. Der Vorwurf lautet auf Volksverhetzung nach § 130 StGB und Beleidigung nach § 185 StGB. Aus der Heidelberger Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Zentralrat seinen Sitz hat, soll das Verfahren an die Staatsanwaltschaft Stralsund abgegeben werden, die für den Tatort in Grimmen zuständig ist.

Der Vorsitzende des Zentralrats, Romani Rose, ordnete die Anzeige in einer schriftlichen Erklärung ein. Er sprach von einer „gesichert rechtsextremen Partei“, die im Wahlkampf „auf zynische Art wieder gegen Sinti und Roma hetzt“. Rose erinnerte an die nationalsozialistische Verfolgung deutscher Sinti und Roma und stellte den Bezug zu Auschwitz her. Es gehe „nicht um Minderheiten, sondern um die Sicherung von Demokratie, Rechtstaatlichkeit und Frieden“.

Der Zentralrat ist fassungslos darüber, dass 81 Jahre nach Auschwitz eine gesichert rechtsextreme Partei im Wahlkampf auf zynische Art wieder gegen Sinti und Roma hetzt.
- Romani Rose, Vorsitzender des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma

Chrupallas Verteidigung

Der AfD-Vorsitzende bestritt einen gezielten Angriff auf Sinti und Roma. „Mit meiner Aussage habe ich nicht die Volksgruppen der Sinti und Roma gemeint“, erklärte Chrupalla gegenüber dem Migazin. „Sollte ich jemandem zu nahe getreten sein, war das nicht meine Absicht.“ Eine förmliche Entschuldigung gegenüber dem Zentralrat oder einen Widerruf gab es nicht. Auch der AfD-Bundesvorstand äußerte sich bis Montag nicht zur Anzeige.

Die Bezeichnung „Zigeuner“ gilt seit Jahrzehnten als abwertende Fremdbezeichnung. Bundesbehörden, Polizei und Verwaltung verwenden seit den 1980er-Jahren die Selbstbezeichnungen Sinti und Roma. Ob die Staatsanwaltschaft Stralsund Ermittlungen gegen Chrupalla einleitet, ist offen. Da der Beschuldigte Mitglied des Bundestages ist, müsste vor einer Anklageerhebung seine Immunität aufgehoben werden.

Der Vorwurf trifft die AfD-Spitze wenige Tage nach dem Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt, wo die Partei am Sonntag rund 44 Prozent erreichte. In Mecklenburg-Vorpommern, wo Chrupalla in Grimmen sprach, wird am 20. September ein neuer Landtag gewählt. Der Zentralrat rief die anderen Parteien zu einer klaren politischen Abgrenzung von der AfD auf. Chrupalla selbst führte am Montag in Berlin gemeinsam mit Alice Weidel und dem sachsen-anhaltischen Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund die AfD-Bundespressekonferenz zum Wahlausgang in Magdeburg.