Eine Kamera des Berliner Landeskriminalamts hat den mutmaßlichen Attentäter des Christopher Street Day am Samstagabend um 20:58 Uhr vor seiner Wohnung gefilmt, wie er das Haus verließ. Die Aufnahmen seien allerdings nicht in Echtzeit gesichtet, sondern erst mit einem Verzug von rund 24 Stunden ausgewertet worden, berichten Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR übereinstimmend. Rund eine Stunde später raste der 21-jährige Abdul Ballout am Berliner Tiergarten in die CSD-Parade, tötete eine Frau aus Polen und verletzte 29 Menschen.

Nach seiner Haftentlassung am 12. Mai hatte das LKA zunächst ein enges Beobachtungsnetz um Ballout gespannt: Telefonüberwachung, Auswertung sozialer Medien, ein Observationsteam und die Kamera am Wohnhaus. Weil er sich „zunächst unauffällig“ verhalten habe und keine Hinweise auf ein „aktionsorientiertes Verhalten“ vorgelegen hätten, sei die aufwendige Observation nach etwa zehn Tagen zurückgefahren worden, heißt es in dem SZ-Bericht. Das LKA verweist zusätzlich auf begrenzte personelle Ressourcen.

Rot-Einstufung ohne Konsequenzen

Wenige Tage nach der Lockerung tagte in Berlin das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) zu Ballout. Ende Mai stuften die Sicherheitsbehörden ihn in die Kategorie „Rot“ ein, die höchste Gefährdungsstufe im deutschen System. Nach Auffassung des GTAZ signalisierte sie ein „erhebliches Risiko“ für eine Ausreise oder einen Anschlag. An der Ausgestaltung der Observation änderte diese Einschätzung nichts. Die technische Überwachung von Telefon, Internet und Wohnungseingang lief weiter, personelle Observationsteams wurden nicht wieder aufgestockt.

Zusätzlich brisant: Die Rot-Einstufung des GTAZ soll nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung nicht an das Jugendgericht kommuniziert worden sein, das über die Fortsetzung der Untersuchungshaft zu entscheiden hatte. Anfang Juli notierten Beamte des Staatsschutzes, Ballout habe die Wohnung mit einem „verdächtigen Gegenstand“ am Hosenbund verlassen. Eine anschließende Durchsuchung förderte lediglich eine Anscheinswaffe zutage.

Dieser konkrete Anschlag hätte verhindert werden können. Der Mann hätte nicht freikommen dürfen.
- Rolf Tophoven, Terrorismusexperte, in der Wetterauer Zeitung

Tophoven wertete den Fall im Interview mit der Wetterauer Zeitung als Ergebnis systemischer Fehler in der Gefährderüberwachung. Bereits vor der Tat hatten Sachverständige gewarnt, dass die Kombination aus jugendrechtlichem Rahmen und knappen Ressourcen bei jungen, radikalisierten Deutschen zu Lücken führe.

Sondersitzung des Innenausschusses

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat für Mittwochvormittag eine Sondersitzung des Innenausschusses angesetzt. Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sollen dort die Entscheidung, Ballout aus der Haft zu entlassen, sowie die Lockerung der LKA-Observation erläutern. Badenberg hatte am Wochenende gegenüber dem RBB verteidigt, die Haftdauer von sechs Monaten sei „vergleichsweise lang“ für einen jungen deutschen Staatsbürger gewesen; das Gericht habe Ballout als „prägbaren Menschen“ eingeschätzt.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte im ARD-Morgenmagazin an, den Umgang mit Bewährungsstrafen bei einschlägig eingestuften Gefährdern bundesweit zu überprüfen. Die Bundesanwaltschaft, die die Ermittlungen aufgrund der besonderen Bedeutung übernommen hat, plant nach Informationen von t-online, das Verfahren gegen Ballout einzustellen: Nach deutschem Recht können Tote nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Parallel prüft die Behörde, ob es Mitwisser oder Unterstützer gab.