Für E-Scooter gelten seit Mitternacht dieselben Haftungsregeln wie für Autos und Motorräder. Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, die der Bundestag am 9. Juli beschlossen und der Bundesrat am 25. September passieren ließ, tritt zum Beginn des vierten Quartals in Kraft. Damit endet eine seit 2019 geltende Sonderregel, die Fahrzeuge bis 20 Stundenkilometer von der Gefährdungshaftung ausgenommen hatte.
Kern der Reform ist die Streichung der Ausnahme in Paragraf 8 Nummer 1 StVG. Verleihfirmen wie Lime, Bolt, Tier, Dott oder Voi haften als Halter nun verschuldensunabhängig nach Paragraf 7 Absatz 1 für Schäden, die ihre Flotten verursachen. Für die Fahrer greift Paragraf 18 Absatz 1 mit vermutetem Verschulden - sie müssen künftig selbst nachweisen, dass sie den Unfall nicht zu verantworten haben. Entscheidend ist das Unfalldatum, nicht der Zeitpunkt der Klage.
Praktisch bedeutet das: Wer von einem herrenlos abgestellten oder fahrenden Leihroller verletzt wird, muss nicht mehr den anonymen Nutzer ausfindig machen, sondern kann sich direkt an das Unternehmen halten. Die Haftung ist nach Paragraf 12 StVG auf fünf Millionen Euro bei Personen- und eine Million Euro bei Sachschäden gedeckelt.
Unfallzahlen auf Rekordhoch
Die Begründung der Bundesregierung stützt sich auf die Statistik: Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 5.860 im Jahr 2020 auf 12.509 (2024) gestiegen und erreichte 2025 mit 16.496 Fällen einen neuen Höchststand, ein Plus von 38 Prozent binnen eines Jahres. Besonders betroffen sind Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren: Im ersten Halbjahr 2026 verunglückten 2.076 Minderjährige, 70 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum. 38 Menschen starben 2025 bei Unfällen mit Elektrorollern.
Auch die Versicherungswirtschaft meldet steigende Schadenzahlen. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft stieg die Zahl der regulierten Haftpflichtfälle von rund 1.150 im Jahr 2020 auf etwa 5.000 (2023). Dabei liegt die Schadenquote bei Leihrollern mit 13 Fällen je 1.000 Fahrzeugen mehr als doppelt so hoch wie bei Privatfahrzeugen (6 je 1.000), wie Autobild unter Berufung auf GDV-Daten berichtet. Die Zahl der versicherten E-Scooter wuchs im selben Zeitraum von 180.000 auf rund 990.000.
Die wirtschaftlichen Vorteile des Sharing-Angebots liegen bei den Betreibern - entsprechend sollten sie auch die Betriebsrisiken tragen.
Branche kritisiert, Grüne enthielten sich
Im Bundestag stimmten am 9. Juli die Union, die SPD und Die Linke für den Entwurf, die AfD dagegen, Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Bundesrat verzichtete am 25. September auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses und machte den Weg frei für die Verkündung. Die Länder hatten im Vorfeld keine substanziellen Änderungen eingefordert.
Aus der Branche kam Widerstand. Der Verleiher Voi hatte während des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, Anbieter könnten „für Schäden haftbar gemacht werden, die durch das Verhalten Dritter oder Vandalismus an abgestellten Fahrzeugen entstehen - ohne dass sie darauf Einfluss haben“, und bemängelte die unterschiedliche Behandlung gegenüber Fahrrädern und E-Bikes auf identischer Infrastruktur. Konkurrent Lime kündigte an, man werde „die Auswirkungen der neuen Rechtslage prüfen“ und das Thema gemeinsam mit den Versicherungspartnern beobachten. Operative Konsequenzen stellte das Unternehmen zunächst nicht in Aussicht.
Für Nutzer ändert sich formal wenig: Wer einen Roller mietet, muss die Betriebssicherheit prüfen und bleibt bei nachweislichem Fehlverhalten mit in der Pflicht. Faktisch dürfte die Reform die Verleiher jedoch dazu bringen, Pflichtversicherungsprämien einzupreisen - mit möglichen Folgen für Minutentarife. Die Versicherer gehen bei den Haftpflichtprämien je Fahrzeug bislang von niedrigen zweistelligen Eurobeträgen pro Jahr aus, dürften diese jedoch angesichts der neuen Haftungsarchitektur neu kalkulieren.