Mit dem 12. Juni hat die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland und allen EU-Staaten begonnen. Ab Freitag gelten an den Außengrenzen beschleunigte Asylverfahren, eine erweiterte Eurodac-Erfassung mit Fingerabdrücken und Foto sowie ein neuer Solidaritätsmechanismus, der jährlich mindestens 30.000 Schutzsuchende auf die Mitgliedstaaten verteilen soll. Wer sich verweigert, soll 20.000 Euro pro Person zahlen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete den Stichtag im ZDF-„Morgenmagazin“ als „sichtbares Zeichen der Veränderung der Migrationspolitik in Deutschland“.
Dobrindt machte zugleich klar, dass er trotz Inkrafttreten der EU-Reform an den 2024 wieder aufgenommenen Kontrollen an den deutschen Grenzen festhalten will. Bis Jahresende will der Innenminister außerdem ein erstes Abkommen mit einem Nicht-EU-Staat über sogenannte Return Hubs abschließen, in denen abgelehnte Asylbewerber außerhalb der Union untergebracht werden können. Welche Länder konkret im Gespräch sind, nannte er nicht. Brüssel hatte den Weg für solche Zentren am 2. Juni freigemacht; im Spiel sind unter anderem Ruanda, Libyen und Usbekistan.
„Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht“, sagte Dobrindt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte die Reform tags zuvor als „bedeutendsten Schritt hin zur Lösung des Problems“ bezeichnet und von einer eingeleiteten „Migrationswende“ gesprochen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte vor dem Stichtag, Migration sei eine „europäische Herausforderung, für die es eine europäische Lösung braucht“.
Wir werden ab jetzt sehen, dass vieles, was bisher nicht mehr funktioniert hat, wieder geht.
In Brüssel dämpfte Migrationskommissar Magnus Brunner die Erwartungen. Die Umsetzung sei „ein Marathon, kein Sprint“, sagte er, „nicht alles wird von Anfang an perfekt funktionieren“. Brunner mahnte Deutschland zugleich, die seit 2024 wieder eingeführten Grenzkontrollen zu beenden - ein Punkt, an dem Dobrindt am Freitag erkennbar nicht von seiner Linie abrückte.
Was sich konkret ändert
Kern der Reform sind die neuen Grenzverfahren: An den EU-Außengrenzen können Asylanträge künftig binnen zwölf Wochen, verlängerbar auf 16 Wochen, geprüft werden, ehe die Antragsteller das Schengen-Gebiet überhaupt betreten. Wer aus einem Land mit einer Anerkennungsquote unter 20 Prozent kommt oder aus einem als „sicher“ eingestuften Herkunftsland stammt, durchläuft das beschleunigte Verfahren verpflichtend. Die aufschiebende Wirkung bei Klagen entfällt in diesen Fällen, Gerichtsfristen schrumpfen auf sieben Tage. Hinzu kommen ein erweitertes Flughafenverfahren und neue Einrichtungen gegen Sekundärmigration in den Bundesländern, in denen anderswo bereits Geschützte bis zu 24 Monate festgehalten werden können.
Pro Asyl spricht von einem „historischen Tiefpunkt für den Flüchtlingsschutz in Europa“. Die Organisation hält den dauerhaften Aufenthalt in geschlossenen Grenzzonen de facto für Haft, auch wenn die Bundesregierung das offiziell anders bezeichnet. Der Migrationsforscher Maximilian Pichl von der Universität Frankfurt sieht keine Einigkeit unter den Mitgliedstaaten: „Dieser Streit geht hinter den Kulissen weiter“, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Der Grünen-Europaabgeordnete Erik Marquardt kritisierte, in „ganz Europa wird der Überbietungswettbewerb immer neuer Asylrechtsverschärfungen als alternativlos dargestellt“.
Auch im Koalitionspartner SPD wächst der Unmut. Der Innenpolitiker Hakan Demir warnte, „Geas darf nicht der Anfang für immer weitere Verschärfungen sein“. Die Europaabgeordnete Birgit Sippel räumte ein, die EU-Staaten seien „nach zweijähriger Vorbereitung noch immer nicht vollständig startklar“. In Deutschland sind die Umsetzungsgesetze erst Ende April im Bundesgesetzblatt erschienen; eine fehlerhafte Übergangsregelung muss kurzfristig nachgebessert werden. Personal und Aufnahmezentren fehlen vor allem in Griechenland, Italien und Bulgarien - dort, wo Frontex die meisten irregulären Grenzübertritte zählt.