Der Bundesrat hat am Freitag in seiner 1066. Sitzung eine Stellungnahme zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen und damit Korrekturen am Heizungsgesetz-Nachfolger der Bundesregierung verlangt. Das von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) eingebrachte Vorhaben ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampelkoalition und schafft die Pflicht ab, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Eigentümer sollen künftig frei wählen können zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridanlagen sowie weiterhin Gas- und Ölheizungen.
Unter Tagesordnungspunkt 41 forderten die Länder mehrere Änderungen am Regierungsentwurf. Große Wohnungsgesellschaften sollen ihre Klimaziele über das gesamte Portfolio bilanzieren dürfen, also „bei der Gesamtheit ihres Bestands (Flotte)“ statt für jedes einzelne Gebäude. Bundesländer, die früher klimaneutral werden wollen als der Bund, sollen eigene, strengere Vorgaben zur Erneuerbaren-Pflicht erlassen können. Für Geflüchtetenunterkünfte und kleinere Schulbauten verlangt der Bundesrat eine Verlängerung der Übergangsfrist von fünf auf zehn Jahre. Mieter sollen bei schlecht gedämmten Häusern stärker vor überhöhten CO2-Aufschlägen geschützt werden.
Die Stellungnahme geht an die Bundesregierung; im Bundestag hatte am Donnerstag bereits die erste Lesung des Gesetzentwurfs stattgefunden. Reiche verteidigte das Vorhaben im Plenum: „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens“, sagte die CDU-Politikerin laut Handelsblatt. Die Bundesregierung ersetze Heizungszwänge durch Technologieoffenheit und gebe den Bürgern die Entscheidung zurück, „mit welchen Systemen sie ihr Haus beheizen“. Hubertz nannte das alte GEG einen „Bauplan, der in der Praxis nicht aufgegangen sei“, und versprach im Tagesspiegel: „Wir wollen und müssen die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral gestalten.“
Das Gesetz scheitert beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit.
Aus der Opposition kam scharfe Kritik. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge warnte im Bundestag vor einer Kostenfalle für Mieter und Hauseigentümer; das Gesetz lasse Friseure, Bäckereien oder Cafés ohne den Schutz zurück, den Wohnungsmieter erhielten. Die Linke kündigte den Gang nach Karlsruhe an. Bundestagsabgeordnete Violetta Bock sagte, das Vorhaben verstoße gegen das Klimaschutzgebot aus Artikel 20a Grundgesetz. AfD-Politiker Marc Bernhard wiederum nannte das Gesetz „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“ - die Union ersetze die alten Pflichten lediglich durch komplexere Auflagen.
Was wirklich neu wird
Im Kern enthält der Entwurf zwei Mechanismen, mit denen die Bundesregierung die Klimaziele dennoch erreichen will. Vom 1. Januar 2029 an müssen Gas- und Ölheizungen schrittweise einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen, eine sogenannte „Biotreppe“. Parallel startet 2028 eine Grüngas-Quote für Bestandsanlagen. Die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 wird damit in nationales Recht umgesetzt. Das Vorhaben war am 13. Mai vom Bundeskabinett beschlossen worden; in Kraft treten soll es zum 1. Juli 2026, sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen.
Damit fällt eine der umstrittensten Reformen der Ampelregierung. Das ursprüngliche Heizungsgesetz von 2023 hatte zu monatelangen Koalitionsstreitigkeiten zwischen SPD, Grünen und FDP geführt und gilt als einer der Auslöser für den Vertrauensverlust der damaligen Bundesregierung. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte im Wahlkampf 2025 die Abschaffung angekündigt; das GModG ist die zentrale Umsetzung dieses Versprechens unter Schwarz-Rot. Die Stellungnahme des Bundesrats und die parlamentarische Beratung im Bundestag werden in den kommenden Wochen zeigen, wie weit die Bundesregierung den Ländern entgegenkommt.