Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) hatte den späteren Attentäter des Berliner Christopher Street Day am 26. Mai in die höchste interne Risikokategorie eingestuft. Das geht aus Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR hervor, die der Tagesspiegel und weitere Medien am Sonntag bestätigten. Abdul Ballout, zwei Wochen zuvor vom Amtsgericht Tiergarten nach § 89a Strafgesetzbuch verurteilt und aus der Untersuchungshaft entlassen, erhielt in der GTAZ-Sitzung an jenem Dienstag die Bewertung „Kategorie Rot“ - jene Stufe, die Polizei und Verfassungsschutz für Personen mit einer als hoch bewerteten Anschlagsneigung reservieren.
Bereits Anfang Mai hatte das GTAZ zu einer außerordentlichen Sitzung getagt. Experten aus Bundes- und Landessicherheitsbehörden kamen dort nach übereinstimmender Berichterstattung von SZ, NDR und WDR zu dem Schluss, es bestehe „ein erhebliches Risiko“, dass Ballout erneut versuchen könnte, das Land zu verlassen, oder einen Anschlag in Deutschland verübe. Ballout war im Mai 2025 im Libanon festgenommen worden, als er sich dem IS anschließen wollte. Nach seiner Rückführung nach Berlin verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten am 12. Mai 2026 zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten - unter Vorbewährung nach § 61 Jugendgerichtsgesetz.
Experten aus Polizei und Nachrichtendiensten kamen zu dem Schluss, es bestehe ein erhebliches Risiko, dass Ballout erneut ausreisen oder einen Anschlag verüben werde.
Nach der Haftentlassung setzten die Behörden ein umfangreiches Überwachungspaket in Gang. Das Landeskriminalamt Berlin überwachte laut Tagesspiegel Telefon und Internetkommunikation, an der Wohnungstür wurde eine Kamera installiert. Zusätzlich musste Ballout Termine bei einer Extremismuspräventionsstelle wahrnehmen, insgesamt 26 waren vereinbart. Im Juni und Juli absolvierte er zwei Sitzungen; die dritte war für den Montag nach dem Anschlag angesetzt. Die Junge Freiheit berichtet unter Berufung auf Sicherheitskreise, er habe in den ersten beiden Terminen „angepasst“ gewirkt.
Beobachtung wurde nach Wochen abgesenkt
Die technische Überwachungsinfrastruktur blieb bis zuletzt aktiv, die aktive Observation wurde nach übereinstimmenden Berichten jedoch zurückgefahren. Grund war die Auswertung der ersten Wochen: Das Verhalten Ballouts habe „keine Anzeichen für eine Gefährdung ergeben“, heißt es in der Recherche. Nach Angaben von SZ, NDR und WDR stand er „bis kurz vor der Tat auf dem Schirm“ der Behörden; sein Verhalten habe „nicht auf einen unmittelbar bevorstehenden Anschlag hingedeutet“. Am Samstagabend fuhr Ballout dennoch mit einem gemieteten Kleinbus in die CSD-Parade am Tiergarten. Eine 65-jährige Polin aus Warschau starb, 29 Menschen wurden verletzt. Am Sonntagabend wurde Ballout bei einem SEK-Zugriff in einer Kleingartenkolonie in Berlin-Spandau erschossen.
Sondersitzung am Mittwoch
Der Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat für Mittwochvormittag um zehn Uhr eine Sondersitzung angesetzt. Innensenatorin Iris Spranger (SPD), Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sowie ranghohe Vertreter der Sicherheitsbehörden sollen dort Auskunft geben, wie die GTAZ-Einstufung mit der abgesenkten Beobachtung zusammenpasst. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte am Sonntag, es dürfe „nicht nur bei Bekundungen bleiben“; nötig seien „Besonnenheit, aber auch Entschlossenheit“. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte im ARD-Morgenmagazin an, den Umgang mit Bewährungsstrafen bei Personen, die als Gefährder gelten, generell zu überprüfen.
Für die politisch-juristische Aufarbeitung öffnen sich damit zwei Fronten. Die eine betrifft die Justiz und die Auslegung von § 61 JGG, den das Amtsgericht Tiergarten anwandte, um die Aussetzung der Strafe zunächst offen zu lassen. Die andere zielt auf die Exekutive: Warum blieb ein GTAZ-Fall der Kategorie Rot ohne dauerhafte Observation? Die Antworten auf diese Frage werden die kommenden Wochen entscheiden, welche Konsequenzen aus dem Anschlag gezogen werden - und wer politisch die Verantwortung dafür übernimmt.