Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Sexualstrafrecht in zwei zentralen Punkten verschärfen. Die Verjährungsfrist für Vergewaltigung soll von fünf auf 20 Jahre steigen, sexuelle Handlungen sollen nur noch bei ausdrücklicher Zustimmung als einvernehmlich gelten. Das sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), das ihre Pläne am Mittwoch veröffentlichte.
„Eine fünfjährige Verjährungsfrist ist für Vergewaltigung zu kurz“, sagte Hubig dem RND. „Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre - so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch.“ Damit wäre die Frist für Opfer, die sich erst Jahre nach der Tat zu einer Anzeige durchringen können, deutlich gestreckt. Bislang können Verfahren scheitern, bevor sie überhaupt beginnen, weil die Tat juristisch nicht mehr verfolgbar ist.
Den zweiten Schritt nennt Hubig „Nur Ja heißt Ja“. An die Stelle des seit November 2016 geltenden Prinzips „Nein heißt Nein“ soll die ausdrückliche Zustimmung als Maßstab treten. Hubig argumentiert mit Betroffenen, die in einer Schock- oder Erstarrungsreaktion gar nicht in der Lage seien, ein Nein zu äußern. Modelle dieser Art gelten bereits in Spanien, Frankreich und Schweden.
Union teilt sich auf bei der Reform
Beim Koalitionspartner zeichnet sich eine gespaltene Reaktion ab. Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, unterstützt die längere Verjährungsfrist ausdrücklich. „Wer eine Vergewaltigung erlebt hat, braucht oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage ist, den Schritt zur Anzeige zu gehen“, sagte Krings dem RND. Beim Konsensmodell sieht er dagegen Beweisprobleme: Wer nachweisen müsse, dass keine ausdrückliche Zustimmung vorlag, stoße in der Strafprozesspraxis schnell an Grenzen.
Wer eine Vergewaltigung erlebt hat, braucht oft Jahre, manchmal Jahrzehnte, bevor er oder sie in der Lage ist, den Schritt zur Anzeige zu gehen.
Anders positioniert sich Hessens CDU-Justizminister Christian Heinz. Er hält das Konsensmodell für den „richtigen Weg, um Frauen endlich besser zu schützen“, wie er gegenüber dem Fachdienst beck-aktuell erklärte. Die Grünen hatten in der vergangenen Legislaturperiode einen vergleichbaren Vorstoß unternommen. Aus der AfD kommt Skepsis.
Einen Zeitplan für einen Kabinettsbeschluss nannte Hubig nicht. In der vorhergehenden Reform 2016 hatte der Bundestag das Sexualstrafrecht nach jahrelanger Debatte umgestellt - damals als Reaktion auf die Übergriffe der Silvesternacht 2015 in Köln. Aktuell verweist die Ministerin auf den Stand in anderen europäischen Rechtsordnungen: „Aus meiner Sicht ist jetzt die Zeit reif für den nächsten Schritt.“