Die Innenministerkonferenz (IMK) fasst ihre Beschlüsse künftig nicht mehr zwingend einstimmig. Wie am Mittwoch bekannt wurde, haben die Innenminister der Länder bereits vor einigen Tagen im Umlaufverfahren beschlossen, dass eine Mehrheit von mindestens 13 der 16 Stimmen reicht, damit ein Beschluss zustande kommt. Die Regelung gilt sofort, wie unter anderem das Handelsblatt und die Rhein-Zeitung unter Berufung auf Kreise der Innenministerien berichten.
Das Einstimmigkeitsprinzip war nicht in einer förmlichen Geschäftsordnung fixiert, sondern beruhte auf jahrzehntelanger Praxis. Formal ist die IMK eine freiwillige Runde ohne Rechtsgrundlage, faktisch aber das wichtigste Gremium der Länder für Sicherheits-, Polizei- und Migrationsfragen. Der Bundesinnenminister - derzeit Alexander Dobrindt (CSU) - nimmt an den Sitzungen teil, hat aber kein Stimmrecht.
Ausgangspunkt Sachsen-Anhalt
Ausgelöst wurde die Debatte durch die Sorge, dass die AfD nach ihrem Rekordergebnis von 43,8 Prozent bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September in Regierungsverantwortung kommen und über einen Innenminister die IMK blockieren könnte. Bereits auf der Herbstkonferenz 2025 hatte die niedersächsische Ressortchefin Daniela Behrens (SPD) darauf gedrungen, die Runde arbeitsfähig zu halten. „Dass wir weiterhin beschlussfähig sind, damit die AfD keine wichtigen Beschlüsse blockieren könnte“, müsse gesichert sein, so Behrens laut Handelsblatt.
Ein AfD-Vertreter an einer Stelle, die für die Sicherheit so wichtig ist, wäre fatal.
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte in derselben Runde formuliert, ein AfD-Vertreter an einer für die Sicherheit so wichtigen Stelle wäre „fatal“. Die IMK werde alles daransetzen, in einem solchen Fall handlungsfähig zu bleiben. Die neue Schwelle von 13 Stimmen erlaubt es einer Länderminderheit von drei, Entscheidungen nicht mehr im Alleingang zu stoppen - genau die Konstellation, die im Fall einer AfD-Beteiligung in einem einzelnen Bundesland eintreten würde.
Praktische Folgen
Für die Arbeit der Konferenz bedeutet der Schritt einen Bruch mit einer der ältesten ungeschriebenen Regeln des kooperativen Föderalismus. Gemeinsame Positionen zu Waffenrecht, Abschiebungen, Verfassungsschutz oder Cyberabwehr entstanden bisher fast immer im Konsens - politische Differenzen wurden entweder in Fußnoten festgehalten oder ganz aus den Beschlüssen genommen. Künftig können auch strittige Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden, dissentierende Länder tragen die Position dann sichtbar nicht mit. Die AfD hat sich zu der Änderung zunächst nicht öffentlich geäußert.